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Der Herr Staatssekretär versprach, die vorgetragenen
Wünsche zu prüfen und nach Möglichkeit zu erfüllen. Ausdrück
lich machte er auf die Schwierigkeiten, die der Durchführung
dieser Wünsche entgegenstehen, aufmerksam.
Auf Wunsch wurden die Organisationsvertreter dann noch
am Donnerstag, den 20. September, im Kriegsamt empfangen.
Dort wurden eine Reihe Beschwerden der Arbeiter vorgetragen,
die sich aus der Anwendung des Hilfsdienstgesetzes ergeben haben.
Besonders wurde gewünscht, daß den Bergleuten das Abkehren
von einer Zeche zur anderen erleichtert würde. Ferner wurde
gebeten, dahin zu wirken, daß die vielfach noch bestehenden
„freundnachbarlichen" Sperren aufgehoben würden. Es wurde
auch darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit wiederholt Sicher
heitsmänner und Ausschußmitglieder, anscheinend auf Veran
lassung der Werksverwaltungen, zum Heeresdienst einberufen
wurden- Diese Vorkommnisse wirkten erbitternd. Auf die in
manchen Bezirken bestehenden Versammlungsschwierigkeiten
wurde auch hingewiesen. Auch das .Kriegsamt versprach Prüfung
der Beschwerden und möglichste Abhilfe.
Antwort auf unsere Eingabe von: 16. August 1917:
Berlin SW., den 20. September 1917.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.
Im April dieses Jahres wurde seitens des Kriegsausschusses für
pflanzliche und tierische Oele und Fette die Seifenlieferung an Berg
arbeiter in folgender Menge monatlich festgesetzt:
50 Gr. K.-A.-Seife >
250 Gr. K.-A.-Seistmpulvcr j
j Normalmenge
! Zusatzmeiige
100 Gr. K.-A.-Seife |
500 Gr. K.-A.-Seifenpnlvcr j
oder anstelle der genannten Zusatz menge (außer 500 Gramm Bleich
soda) :
100 Gr. — 2 Stück zu 50 Gr. K.-A.-Seife,
500 Gr. — B Stück zu 100 Gr. fetthaltiges Körperwaschmittel,
600 Gr. Waschmittel für die Körperreinigung.
In dem dortigen Schreiben von 15. August ist die Menge der
einem Bergarbeiter zur Verfügung stehenden Seife auf insgesamt 100
Gramm monatlich angegeben, während die übrigen Waschmittel nicht
erwähnt sind. Auf eine dieserhalb erfolgte Rückfrage bei dem oben ge
nannten Kriegsausschuß ist seitens der Seifen-Herstellungs- und Ver
triebsgesellschaft, an welche durch Bundesratverordnung vom 9. Juni
1917 die diesbezüglichen Geschäfte übertragen worden sind, folgende
Antwort eingegangen:
„Wir gestatten uns ergebenst, aus oie dortige Frage zu erwidern,
daß die im Schreiben des Kriegsausschusses für Oele und Fette vom
26. April d. Js. in Aussicht gestellte Erhöhung der zusätzlichen Belie
ferung der Bergarbeiter voll durchgeführt ist und somit die Eingabe