Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Der  Herr  Staatssekretär  versprach,  die  vorgetragenen
Wünsche  zu  prüfen  und  nach  Möglichkeit  zu  erfüllen.  Ausdrücklich ­
  machte  er  auf  die  Schwierigkeiten,  die  der  Durchführung
dieser  Wünsche  entgegenstehen,  aufmerksam.
Auf  Wunsch  wurden  die  Organisationsvertreter  dann  noch
am  Donnerstag,  den  20.  September,  im  Kriegsamt  empfangen.
Dort  wurden  eine  Reihe  Beschwerden  der  Arbeiter  vorgetragen,
die  sich  aus  der  Anwendung  des  Hilfsdienstgesetzes  ergeben  haben.
Besonders  wurde  gewünscht,  daß  den  Bergleuten  das  Abkehren
von  einer  Zeche  zur  anderen  erleichtert  würde.  Ferner  wurde
gebeten,  dahin  zu  wirken,  daß  die  vielfach  noch  bestehenden
„freundnachbarlichen"  Sperren  aufgehoben  würden.  Es  wurde
auch  darauf  hingewiesen,  daß  in  letzter  Zeit  wiederholt  Sicherheitsmänner ­
  und  Ausschußmitglieder,  anscheinend  auf  Veranlassung ­
  der  Werksverwaltungen,  zum  Heeresdienst  einberufen
wurden-  Diese  Vorkommnisse  wirkten  erbitternd.  Auf  die  in
manchen  Bezirken  bestehenden  Versammlungsschwierigkeiten
wurde  auch  hingewiesen.  Auch  das  .Kriegsamt  versprach  Prüfung
der  Beschwerden  und  möglichste  Abhilfe.
Antwort  auf  unsere  Eingabe  von:  16.  August  1917:
Berlin  SW.,  den  20.  September  1917.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Im  April  dieses  Jahres  wurde  seitens  des  Kriegsausschusses  für
pflanzliche  und  tierische  Oele  und  Fette  die  Seifenlieferung  an  Bergarbeiter ­
  in  folgender  Menge  monatlich  festgesetzt:

50  Gr.  K.-A.-Seife  >
250  Gr.  K.-A.-Seistmpulvcr  j

j  Normalmenge
!  Zusatzmeiige

100  Gr.  K.-A.-Seife  |
500  Gr.  K.-A.-Seifenpnlvcr  j

oder  anstelle  der  genannten  Zusatz  menge  (außer  500  Gramm  Bleichsoda) ­
  :
100  Gr.  —  2  Stück  zu  50  Gr.  K.-A.-Seife,
500  Gr.  —  B  Stück  zu  100  Gr.  fetthaltiges  Körperwaschmittel,
600  Gr.  Waschmittel  für  die  Körperreinigung.
In  dem  dortigen  Schreiben  von  15.  August  ist  die  Menge  der
einem  Bergarbeiter  zur  Verfügung  stehenden  Seife  auf  insgesamt  100
Gramm  monatlich  angegeben,  während  die  übrigen  Waschmittel  nicht
erwähnt  sind.  Auf  eine  dieserhalb  erfolgte  Rückfrage  bei  dem  oben  genannten ­
  Kriegsausschuß  ist  seitens  der  Seifen-Herstellungs-  und  Vertriebsgesellschaft, ­
  an  welche  durch  Bundesratverordnung  vom  9.  Juni
1917  die  diesbezüglichen  Geschäfte  übertragen  worden  sind,  folgende
Antwort  eingegangen:
„Wir  gestatten  uns  ergebenst,  aus  oie  dortige  Frage  zu  erwidern,
daß  die  im  Schreiben  des  Kriegsausschusses  für  Oele  und  Fette  vom
26.  April  d.  Js.  in  Aussicht  gestellte  Erhöhung  der  zusätzlichen  Belieferung ­
  der  Bergarbeiter  voll  durchgeführt  ist  und  somit  die  Eingabe
            
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