Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

anderfolge  der  tierischen  Arten  als  eine  Tatsache  hingestellt  und
fand  die  Erklärung  dieser  Aufeinanderfolge  in  der  Erblichkeit  und
der  Auswahl.  Liegt  nun  nicht  gerade  hierin  der  Grund,  weshalb  die
Entwicklung  der  Naturgeschichte  so  fruchtbar  gewesen  ist?  Die
Geschichte  der  menschlichen  Gesellschaften  aber  liefert  uns  keine
Hypothese,  die  durch  ihre  Einfachheit  oder  ihren  erklärenden  Wert
mit  der  Evolutionslehre  verglichen  werden  könnte.  Mit  einem  Wort,
die  Geschichte  bedarf  selbst  erst  der  Erklärung.  Allein  kann  sie  uns
nicht  das  Verständnis  der  Wirklichkeit  vermitteln.  Sie  ersetzt  nicht
die  Nationalökonomie 1 ).
Die  ersten  Anhänger  der  historischen  Schule  haben  dem  geschichtlichen ­
  Studium  der  Nationalökonomie  eine  noch  bedeutendere
Aufgabe  zugewiesen.  Nach  ihnen  sollte  sie  nicht  nur  die  Erklärung
der  Wirklichkeit  gestatten,  sondern  auch  wirkliche  „Gesetze  der
wirtschaftlichen  Entwicklung“,  der  Völker  formulieren.  Dieser  Gedanke ­
  —  den  durchaus  nicht  alle  Anhänger  der  historischen  Schule
teilen  —  wird  übrigens  auch  von  denen,  die  ihn  aufgestellt  haben,
nicht  in  gleicher  Weise  dargelegt.  Für  die  einen,  zum  Beispiel  für
Knies,  besteht  ein  allgemeines  Entwicklungsgesetz  der  Menschheit,
das  folglich  alle  Nationen  umfaßt.  Diese  Auffassung  berührt  sich
mit  der  Saint-Simon’s.  Für  andere,  wie  zum  Beispiel  für  Roscher,
bestehen  in  der  Geschichte  der  verschiedenen  Nationen  „Parallelismen“,
—  d.  h.  eine  gleiche  Aufeinanderfolge  der  wirtschaftlichen  Zustände
oder  Perioden.  Diese  Übereinstimmungen  würden  geschichtliche  Gesetze ­
  bedeuten.  Wenn  wir  sie  genau  in  den  vergangenen  Zivilisationen ­
  untersuchen,  so  werden  sie  es  uns  ermöglichen,  die  Zukunft
der  gegenwärtigen  Gesellschaften  vorauszusehen  *).
Keiner  dieser  beiden  Gesichtspunkte  erscheint  uns  ganz  richtig.
Auch  wenn  wir  annehmen,  daß  die  Menschheit  einem  allgemeinen  und
einzigen  Gesetz  der  Entwicklung  gehorcht,  fehlt  uns  doch  jedes  Mittel,
diese  Entwicklung  vorauszusehen,  denn  die  wissenschaftliche  Voraus-‘)

  Vgl.  Makshall,  Principles,  B.  I,  Kap.  VI,  §  4  und  besonders  Karl  Mengbr,
Untersuchungen  usw.  S.  14—17.  „Wir  gewinnen  das  historische  Verständnis ­
  einer  Tatsache,  indem  wir  seine  individuelle  Genese  suchen,  d.  h.  indem  wir
uns  die  konkreten  Umstände  innerhalb  derer  es  mit  seinen  ihm  eigentümlichen
Charakterzügen,  in  mitten  derer  es  entstanden  ist,  mit  ihren  ihnen  eigentümlichen
Seiten  verstellen  .  .  .  Wir  gewinnendes  theoretische  Verständnis  einer  konkreten
Tatsache  .  .  .  ,  wenn  wir  es  als  einen  Sonderfall  von  einer  gewissen  Kegelmäßigkeit
(Gesetz)  der  Aufeinanderfolge  oder  Koexistenz  der  Tatsachen  betrachten  oder  mit
anderen  Worten,  wir  gelangen  zum  Verständnis  des  Daseinszweckes,  der  Existenz
und  der  Natur  einer  Tatsache,  indem  wir  lernen,  in  ihr  im  wesentlichen  den  Beweis
eines  Tatsachengesetzes  zu  sehen.“
2 )  Dieser  Gedanke  wird  in  seinem  Grundriß  darlegt,  aber  von  Knies  im  Namen
der  Auffassung  einer  einheitlichen  Entwicklung  bekämpft,  op.  cit,  S.  42).
            
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