Full text: Organisation

IV. Staatliche und private Organisation. 
tums ober Besitzes (Vermögens) ins Auge faßt und 
diese Seite erscheint mir in den mir bekannten Theo 
rien nicht genügend berücksichtigt zu werden. Es ist 
hierbei ein starker Unterschied zu beachten, inwieweit 
denn eine Vermehrung dem Einzelnen als solchem zu 
geschrieben werden darf, und inwieweit der Staat da- 
bei direkt beteiligt, also auch berechtigt ist. Gewiß wird 
Besitz zunächst durch Arbeit vermehrt und diese kann 
sich unmittelbar an den Erwerb durch Okkupation an 
schließen; z. B. Robinson auf seiner Insel okkupierte 
zunächst, dann aber schuf er Werte und nach mehreren 
Jahren war sein Eigentum ohne fremdes Zutun ver 
mehrt. Allein eine Insel ist schon ein Ausnahmefall 
und bereits der Kanrpf mit den Wilden der Nachbar 
insel zeigt, daß schon diese einfachste Art der Vermeh 
rung auch der Verteidigung bedarf. Diesen Schutz 
gegen Raub und Störung jeder Art übernimmt in jedenr 
Kulturvolk der Staat und sichert das Privateigentum 
nicht nur durch sein Recht, sondern auch durch seine 
äußere Macht und Stärke, was jeder Krieg augen 
fällig beweist (negativ z. B. Serbien, Nordfrankreich). 
Also ist der Staat strenggenommen schon hier beteiligt; 
immerhin ist bei der Vermehrung durch Arbeit der 
Anteil des Einzelnen ungleich größer. Kriege sind Aus 
nahmen, Räuber schließlich auch und man kann wenig 
stens die Fiktion aufrecht erhalten, der Einzelne ver- 
möge etwa mit seiner Familie, seinen Söhnen, sein 
Eigentum selbst zu verteidigen. 
Dagegen ist nun bei einer anderen Art der Ver 
mehrung, der kapitalistischen, der Staat direkt und 
viel stärker beteiligt. Man hat das Kapital d. h. die 
Vermehrung des Vermögens durch fremde, nicht die
	        
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