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stände ist, Akzepte protestieren läßt, in Zahlungsstockungen gerät, liqut-
diert, in Konkurs verfällt oder wenn eine Pfändung gegen ihn borge-
nommen wird.
8. Ohne Genehmigung der Bank darf der Kreditnehmer keine Forderung
dem Buchschuldner stunden. Die Bank ist berechtigt, nach ihrer Wahl die For
derung auf Kosten des 'Kreditnehmers einzuklagen oder von diesem die Ein
klagung zu beanspruchen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, ihr zur Geltend
machung der Forderung jede zweckdienliche Unterstützung zu gewähren und die
zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern.
Gegen die Diskontierung (richtiger Beleihung) von Buchforde
rungen wird geltend gemacht, daß es auf diese Weise möglich sei, eine
Forderung gleichzeitig bei mehreren Banken zu beleihen, weiter, daß die
Leichtigkeit der Mobilisierung von Buchforderungen zu ungesunden Kredit-
verhältnissen führe, daß anderen Gläubigern die besten Sicherheiten ent
zogen würden usw. Die Reichsbank erklärte sim April 1911), sie werde
denjenigen Firmen, die Buchforderungskredit in An
spruch nehmen, Wechsel nur noch gegen Deckung dis
kontieren. Einen größeren Umfang hat dieser Verkehr niemals er-
reicht und wird ihn auch nicht erreichen, da es in Deutschland üblich ist,
Waren gegen Akzept zu verkaufen, das der Verkäufer diskontiert, um
sich die nötigen Betriebsmittel zu schaffen.
5. Der Devtsenhandel.
u)Der internationale Zahlungsausgleich.
Für den Zahlungsverkehr von Land zu Land kommen in Betracht: Edel-
metallmünzen Dorten) und Banknoten der Auslandswährungen, Scheck,
Wechsel und Auszahlung. Man bezeichnet sie mit dem Sammelnamen
„Devisen". Die Kurse nennt man Devisenkurse oder, da früher
im internationalen Verkehr der Wechsel die Hauptrolle spielte, „auswärtige
Wechselkurse".
Will A in London und B in Paris dem 0 in Berlin, von dem beide
Waren bezogen hatten, die Schuld bezahlen, so kann A Sovereigns oder
englische Banknoten und B Napoleons oder französische Banknoten senden.
In der Regel wird aber die Londoner wie die Pariser Firma ihre Schuld in
der Weise begleichen, daß sie ihrem Warenlieferanten in Berlin einen
Scheck oder eine Anweisung oder einen Wechsel auf Berlin senden. Um»
gekehrt, hat 0 nach London oder Paris eine Zahlung zu leisten, so begleicht