Zur Erschwerung der Goldaussuhr war von der Bank von Frankreich
öfters die Goldprämienpolitik angewendet worden. Da in Frank
reich Doppelwährung bestand, d. h. Zahlungen nach Wahl des Zahlungs-
pflichtigen in Gold oder in silbernen Fünffrankenstücken geleistet werden
konnten, löste die Bank von Frankreich ihre Noten in der Regel in Silber
ein und gab Gold in größeren Mengen nur dann heraus, wenn der Nach
weis erbracht war. daß es zur Bezahlung der Einfuhren von Getreide oder
Baumwolle gebraucht wurde. Sonst überließ sie Gold nur gegen Zahlung
eines Aufgeldes (prime d’or), dessen Höhe nach °/ 00 szeitweise 7—8% 0 )
von Fall zu Fall festgesetzt wurde. Diese Prämienpolitik ist nach Ansicht
mehrerer Bimetallisten der Grund des niedrigen Diskontsatzes der Bank
von Frankreich gewesen. H e l f f e r i ch, R o s e n d o r f f st u. a. haben dies
an der Hand statistischen Materials widerlegt. Die Hauptursache des
niedrigen französischen Diskonts — die Bank war bestrebt, den Zinsfuß
möglichst niedrig zu halten und ihn nur selten zu verändern — war un
zweifelhaft in dem größeren Wohlstände und der verhältnismäßig geringen
Entwicklung der Industrie Frankreichs zu suchen.
Den kleinen Gewerbetreibenden kommt die Bank von Frankreich durch
Diskontieren von Wechseln bis auf 5 Fr. herab und durch Festsetzung des
Zinsminimums auf Fr. 0.10 für die Wechsel in hohem Maße entgegen.
Eine bestimmte Deckung der Noten ist nicht vorgeschrieben. Die Satzun
gen der Bank fordern nur, daß Barvorrat und Wechselbestand die sofortige
Einlösung der Noten gewährleisten. Der Maximalbetrag, bis zu
dem die Bank Noten ausgeben darf, ist von 0,35 Milliarden Fr. (1848)
nach und nach auf 6,8 Milliarden Fr. (1911) erhöht worden. Am 6. August
1914 erfolgte eine Erweiterung der Umlaufsgrenze auf 12, im Mai 1915
auf 15, im Mai 1918 auf 30, im Juli 1919 auf 40, im April 1925 auf 45,
im Juni 1925 auf 58 und im Dezember 1925 auf 58 Milliarden Fr. * 2 ).
Als Entschädigung für das Notenprivileg hat die Bank dem Staate ein
zinsfreies Darlehen von 180 Millionen Fr. zu gewähren, das 1912
st Die Goldprämicnpolitik der Bauque de France und ihre deutschen Lobrcdner
in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik 1902, S. 632 ff.
2) Die starken Erhöhungen der Notengrenze wurden notwendig, als die Be-
völkerung infolge des Mißtrauens zur staatlichen Finanzwirtschaft — die Bank
hatte Verschleierungen in ihren Wochenausweisen vorgenommen — die na
tionalen Verteidigungsbonds abstieß; sie wurden zu den Fällig
keitsterminen gekündigt und nicht Prolongiert.
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