Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

26 o. mt. 25. A. 
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Landes, beut Volkscharakter usw. Die idealen Staatsanleihen sind die 
jenigen, die kulturellen Zwecken dienen und von denen auch die kommende 
Generation, der Lasten auferlegt werden, Vorteile hat. Es sind zu unter 
scheiden: 
Schwebende und dauernde (fundierte) Staatsschulden. Die Anleihen 
verdanken ihre Entstehung den: Mißverhältitis zwischen Einnahmen und 
Ausgaben. Sch W eben de Schulden (dettes flottantes, floating debts) 
nennt man die für kürzere, fundierte (konsolidierte oder 
dauernde) Schulden die für längere Zeit oder überhaupt ohne Rück 
zahlungsverpflichtung aufgenommenen Anleihen. Während die schwe 
bende Schuld dazu dient, ein vorübergehendes Geldbedürfnis des 
Staates zn befriedigen, ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Ein 
nahmen und Ausgaben zu beseitigen, sollen durch Aufnahme einer fun 
dierten Schuld deut Staate Kapitalien für längere Dauer zur Ver 
fügung gestellt werden. Infolgedessen ergibt sich auch ein Unterschied in 
bezug auf das K ü n d i g u n g s r e ch t. Die Aufnahme schwebender 
Schulden erfolgt durch Benutzung eines Bankkredits oder durch Ausgabe 
von S ch a tz a n w e i s u n g e n (Schatzwechseln), die in der Regel in 
Stücken zu hohen Beträgen ausgegeben und nach kurzer, meist schon bei 
ihrer Ausgabe bestimmten Frist fällig werden. Bei den fundierten Schul 
den hingegen stehen dem Gläubiger keine oder nur sehr beschränkte 
Kündignngsrechte zu. 
Die S ch a tz a n w e i s u n g e n sind entweder mit halbjährlich zu tren 
nenden Kupons versehen — sie sind dann ein Ersatz für fundierte 
Anleihen —, oder aber sie sind unverzinslich, d. h. die Zinsen werden bei 
der Begebung bereits in Abzug gebracht, die Schatzwechsel (s. Beilage 2) 
werden wie Wechsel diskontiert. 
Freiwillig gewährte und erzwungene Anleihen. Die freiwilligen 
Anleihen werden als innere und äußere Schuld bezeichnet, je nach 
dem sie im Jnlande oder im Auslande aufgelegt sind oder sich vorwiegend 
im Besitz von Inländern oder Ausländern befinden. Werden die An 
leihen zwangsweise als eine verschleierte Vermögenssteuer — von der 
sie sich aber dadurch unterscheiden, daß Rückzahlung versprochen wird — 
allen Bürgern oder einzelnen Klassen der Bevölkerung auferlegt, so spricht 
man von einer Zwangsanleihe (früher auch patriotische An 
leihe genannt). Unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung beurteilt,
	        
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