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Landes, beut Volkscharakter usw. Die idealen Staatsanleihen sind die
jenigen, die kulturellen Zwecken dienen und von denen auch die kommende
Generation, der Lasten auferlegt werden, Vorteile hat. Es sind zu unter
scheiden:
Schwebende und dauernde (fundierte) Staatsschulden. Die Anleihen
verdanken ihre Entstehung den: Mißverhältitis zwischen Einnahmen und
Ausgaben. Sch W eben de Schulden (dettes flottantes, floating debts)
nennt man die für kürzere, fundierte (konsolidierte oder
dauernde) Schulden die für längere Zeit oder überhaupt ohne Rück
zahlungsverpflichtung aufgenommenen Anleihen. Während die schwe
bende Schuld dazu dient, ein vorübergehendes Geldbedürfnis des
Staates zn befriedigen, ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Ein
nahmen und Ausgaben zu beseitigen, sollen durch Aufnahme einer fun
dierten Schuld deut Staate Kapitalien für längere Dauer zur Ver
fügung gestellt werden. Infolgedessen ergibt sich auch ein Unterschied in
bezug auf das K ü n d i g u n g s r e ch t. Die Aufnahme schwebender
Schulden erfolgt durch Benutzung eines Bankkredits oder durch Ausgabe
von S ch a tz a n w e i s u n g e n (Schatzwechseln), die in der Regel in
Stücken zu hohen Beträgen ausgegeben und nach kurzer, meist schon bei
ihrer Ausgabe bestimmten Frist fällig werden. Bei den fundierten Schul
den hingegen stehen dem Gläubiger keine oder nur sehr beschränkte
Kündignngsrechte zu.
Die S ch a tz a n w e i s u n g e n sind entweder mit halbjährlich zu tren
nenden Kupons versehen — sie sind dann ein Ersatz für fundierte
Anleihen —, oder aber sie sind unverzinslich, d. h. die Zinsen werden bei
der Begebung bereits in Abzug gebracht, die Schatzwechsel (s. Beilage 2)
werden wie Wechsel diskontiert.
Freiwillig gewährte und erzwungene Anleihen. Die freiwilligen
Anleihen werden als innere und äußere Schuld bezeichnet, je nach
dem sie im Jnlande oder im Auslande aufgelegt sind oder sich vorwiegend
im Besitz von Inländern oder Ausländern befinden. Werden die An
leihen zwangsweise als eine verschleierte Vermögenssteuer — von der
sie sich aber dadurch unterscheiden, daß Rückzahlung versprochen wird —
allen Bürgern oder einzelnen Klassen der Bevölkerung auferlegt, so spricht
man von einer Zwangsanleihe (früher auch patriotische An
leihe genannt). Unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung beurteilt,