Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Übernahme von Aktien als Anlage kommt für die grün 
dende Bank nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Wünschen die 
Vorbesitzer der umgewandelten Gesellschaft einen Teil ihres Aktien 
besitzes zu realisieren, oder sollen die durch Erhöhung des ursprünglichen 
Kapitals geschaffenen neuen Aktien untergebracht werden, so wird die 
Bank bemüht sein, ihre Geschäftsfreunde dafür zu interessieren *). 
b) Pflichten und Rechte des Aktionärs. 
Die Inhaber von Aktien heißen Aktionäre. Die Mehrzahl der Aktien 
sind Inhaber aktien. Bei den Namens aktieu erfolgt Übertragung 
durch Indossament, und weiter ist bei ihnen Eintragung in das Akticu- 
buch der Gesellschaft erforderlich. Das Risiko des Aktionärs ist an und 
für sich bedeutend größer als das des Obligationärs, jedoch ist es immer 
hin begrenzt: Mehr als den für eine vollgezahlte Aktie gegebenen Kauf 
preis kann der Aktionär nie verlieren. — Bleibt ein Aktionär mit der 
von der Gesellschaft verlangten Zuzahlung bzw. Vollzahlung im Verzüge, 
so hat er außer 6% Verzugszinsen noch eine im Gesellschafts 
vertrage evtl, festgesetzte Konventionalstrafe zu entrichten. Leistet der 
Aktionär auch weiteren Aufrufen in den von der Gesellschaft zum In- 
serieren benutzten Blättern nicht Folge, so geht er seines Anteilrechtes 
an der Gesellschaft und der geleisteten Einzahlungen verlustig. Die Aktie 
wird kaduziert. — 
Die vermögensrechtlichen Ansprüche des Aktionärs wer 
den im § 213 HGB. festgesetzt. Einen Anspruch auf Auszahlung einer 
bestimmten, jährlich gleichbleibenden Dividende kann der Aktionär, der 
Teilhaber der Gesellschaft ist, seine Beteiligung der Gesellschaft gegen- 
über aber nicht kündigen kann (nur verkaufen kann er seine Aktien!) 
— int Gegensatz zum Obligationär, dem Gläubiger der Gesellschaft -—, 
nicht geltend machen. Zur Verteilung gelangt nur der nach der jährlichen 
Bilanz sich ergebende Reingewinn. Eine Ausnahme findet statt bei 
i) Siehe Otto Ieidels, Das Verhältnis der deutschen Großbanken zur 
Industrie, mit besonderer Berücksichtigung der Eisenindustrie. Leipzig 1905. 
S. Herzog, Handbuch der industriellen Finanzierungen. Stuttgart 1914. 
E. S ch in a l e n b a ch, Finanzierungen. 3. Ausl. Leipzig 1922. S. W o l f f, Das 
Gründungsgeschäft im deutschen Bankgewerbe. Stuttgart 1915. Wolfs und 
B i r k e n b i h l, Die Praxis der Finanzierung. 2. Ausl. Berlin 1908.
	        
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