Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

28  O.  GW.  25.21.

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Die  Schwankungen  dieser  zum  Handel  in  variablen  Kursen  zugelassenen
Wertpapiere  kommen  bei  den  Kursnotierungen  in  der  Weise  zum  Ausdruck,
daß  nicht  sämtliche  Kurse,  zu  denen  Geschäfte  erfolgt  sind,  notiert
werden,  sondern  bei  jedem  Wertpapier  swie  beim  Terminhandel)  nur  die
höchsten  und  die  niedrigsten  Grenzkurse.
Im  Freiverkehr  werden  außer  Papieren,  die  o  ffiziell  variabel
notiert  werden,  und  Papieren,  denen  seitens  der  Spekulation  zeitweise
besonderes  Interesse  entgegengebracht  wird,  auch  Papiere  gehandelt,  die
offiziell  sämtlich)  nicht  notiert  werden,  weil  die  Effekten  von  der  Zulassungsstelle ­
  nicht  zugelassen  sind.  Entweder  genügten  sie  den  Anforderungen ­
  der  Zulassungsstelle  nicht,  oder  ein  diesbezüglicher  Antrag  war
noch  gar  nicht  gestellt  worden,  weil  die  Werte  noch  nicht  „börsenreif"  waren.
Mitunter  handelt  es  sich  um  „junge  Aktien",  bei  denen  die  Gesellschaft  aus
besonderen  Gründen  die  Stellung  des  Zulassungsantrags  hinausschiebt.
Für  die  Besitzer  solcher  „jungen  Aktien"  ist  dies  ein  erheblicher  Nachteil,
da  der  Kurs  nicht  zugelassener  Aktien  erheblich  niedriger  ist  als  der  Kurs
sonst  völlig  gleichwertiger  Aktien,  die  zum  Börsenhandel  zugelassen  sind.
a)  Kassakurse.
Die  Feststellung  der  Einheits-Kassakurse  sder  e  r  r  e  ch  -
n  e  t  e  n  Kurse)  beginnt  an  der  Berliner  Börse,  deren  Technik  wir  hier
schildern,  für  die  festverzinslichen  Wertpapiere  um  12%  Uhr,  für  die  Dividendenpapiere ­
  um  1  Uhr.  Bis  zu  dieser  Zeit  und  über  sie  noch  hinaus
•—  und  zwar  bis  die  Kursmakler  angekündigt  haben,  daß  sie  Orders  in
dem  Papiere,  dessen  Kurs  sie  feststellen  wollen,  nicht  mchr  annehmen  —
müssen  die  Kursmakler,  die  ihre  bestimmten  Plätze  in  rechteckig  geformten
Schranken  haben,  bzw.  zeitweise  sich  vor  diesen  aufhalten,  Kauf-  und  Verkaufsaufträge ­
  entgegennehmen.
Die  Banken  sind  in  der  Lage,  einen  großen  Teil  der  Kauf-  und  Verkaufsaufträge ­
  ihrer  Kundschaft  zu  kompensieren.  Mitunter  handeln
sie  auch  direkt,  d.h.  sie  suchen  selbst  einen  Gegenkontrahenten  zu  finden;  nur
die  „Spitzen"  geben  sie  den  Maklern.  Die  smündlich  erteilten)  Aufträge
trägt  der  Kursmakler,  bzw.  dessen  Stellvertreter  sS  u  b  st  i  t  u  t),  unter
Wiederholung  des  Auftrags,  in  sein  Börsenbuch  ein,  das  so  viele  Ausschnitte ­
  enthält,  als  der  Makler  Papiere  handelt.  Auf  die  linke  Seite
kommen  die  Verkaufsaufträge,  also  seine  Käufe,  und  rechts  die  Kauf-
            
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