28 O. GW. 25.21.
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Die Schwankungen dieser zum Handel in variablen Kursen zugelassenen
Wertpapiere kommen bei den Kursnotierungen in der Weise zum Ausdruck,
daß nicht sämtliche Kurse, zu denen Geschäfte erfolgt sind, notiert
werden, sondern bei jedem Wertpapier swie beim Terminhandel) nur die
höchsten und die niedrigsten Grenzkurse.
Im Freiverkehr werden außer Papieren, die o ffiziell variabel
notiert werden, und Papieren, denen seitens der Spekulation zeitweise
besonderes Interesse entgegengebracht wird, auch Papiere gehandelt, die
offiziell sämtlich) nicht notiert werden, weil die Effekten von der Zulassungsstelle
nicht zugelassen sind. Entweder genügten sie den Anforderungen
der Zulassungsstelle nicht, oder ein diesbezüglicher Antrag war
noch gar nicht gestellt worden, weil die Werte noch nicht „börsenreif" waren.
Mitunter handelt es sich um „junge Aktien", bei denen die Gesellschaft aus
besonderen Gründen die Stellung des Zulassungsantrags hinausschiebt.
Für die Besitzer solcher „jungen Aktien" ist dies ein erheblicher Nachteil,
da der Kurs nicht zugelassener Aktien erheblich niedriger ist als der Kurs
sonst völlig gleichwertiger Aktien, die zum Börsenhandel zugelassen sind.
a) Kassakurse.
Die Feststellung der Einheits-Kassakurse sder e r r e ch -
n e t e n Kurse) beginnt an der Berliner Börse, deren Technik wir hier
schildern, für die festverzinslichen Wertpapiere um 12% Uhr, für die Dividendenpapiere
um 1 Uhr. Bis zu dieser Zeit und über sie noch hinaus
•— und zwar bis die Kursmakler angekündigt haben, daß sie Orders in
dem Papiere, dessen Kurs sie feststellen wollen, nicht mchr annehmen —
müssen die Kursmakler, die ihre bestimmten Plätze in rechteckig geformten
Schranken haben, bzw. zeitweise sich vor diesen aufhalten, Kauf- und Verkaufsaufträge
entgegennehmen.
Die Banken sind in der Lage, einen großen Teil der Kauf- und Verkaufsaufträge
ihrer Kundschaft zu kompensieren. Mitunter handeln
sie auch direkt, d.h. sie suchen selbst einen Gegenkontrahenten zu finden; nur
die „Spitzen" geben sie den Maklern. Die smündlich erteilten) Aufträge
trägt der Kursmakler, bzw. dessen Stellvertreter sS u b st i t u t), unter
Wiederholung des Auftrags, in sein Börsenbuch ein, das so viele Ausschnitte
enthält, als der Makler Papiere handelt. Auf die linke Seite
kommen die Verkaufsaufträge, also seine Käufe, und rechts die Kauf-