Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

5, Zeitgeschäfte mit beschränktem Risiko sprämiengeschäftes ! ). 
Im Gegensatz zu den Fixgeschäften, bei denen der Käufer f e st gebunden 
ist, die gehandelten Wertpapiere an dem beim Geschäftsabschluß verein 
barten Tage zum vereinbarten Kurse abzunehmen, der Verkäufer sie zu 
liefern, kann derjenige, der ein Prämiengeschäft eingegangen ist, auf das 
Forderungs- oder Lieferungsrecht, das er durch Zahlung der Prämie er- 
worben hat, verzichten. Von seinem Recht, eine bestimmte Menge 
Wertpapiere zu einem vereinbarten Kurse fordern, bzw. liefern zu können, 
wird er dann keinen Gebrauch machen, wenn der Kurs an dein Tage, an 
dem er sich darüber schlüssig werden muß (P r ä in i e n e r k l ä r u n g s - 
t a g), für ihn ungünstig ist. 
Die Prämiengeschäfte waren schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts 
au der B ö r s e v o n A m st e r d a m bekannt. In dem ältesten Buch über 
die Börse (Don Joseph de la Bega, Die Verwirrung der Verwirrungen, 
erschienen 1688 in Amsterdams werden die Prämiengcschäste, so >vie sie 
damals in Holland üblich ivaren, anschaulich geschildert. Das Risiko ist, 
wie Joseph de la Bega hervorhebt, auf den Betrag der Prämie b e - 
schränkt, soweit der Wahlberechtigte oder Präinienzahler in Betracht 
kommt, unbeschränkt dagegen bei dem anderen Kontrahenten. Er 
preist die Vorzüge dieser Geschäftsform und behauptet, sie erhöhen den 
Kredit der Beteiligten. Jur Gegensatz hierzu bezeichnet ein Zeitgenosse 
de la Vegas die Prämiengeschäftc als „Köder und Fallstrick für un 
bemittelte Leute". 
In England wurden die Prämiengeschäfte erst am Ende des 
17.Jahrhunderts eingeführt; an der Berliner Börse finden wir sie im 
Jahre 1820; zu größerer Bedeutung gelangten sie in Berlin aber erst in 
den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. In den letzten Jahr 
zehnten vor dem Weltkriege verringerte sich die Zahl der abgeschlossenen 
Prämiengeschäfte wieder ganz wesentlich. 
Bei dem großen Kapital und dem entsprechenden Einschuß, den die 
f e st e n Termingeschäfte erfordern, dürfte das „Zeitgeschäft mit 
beschränktem R i s i k v", das Prämiengeschäft, das sogleich mit dem 
i) Literatur: Vinzenz Bronzin, Theorie der Prämiengeschäste. 
Wien 1908. Max Fürst, Prämien-, Stellage- und Nochgeschäfte. Berlin 
1925. Adolf Wachtel, Prämien-, Stellage- und Nochgcschäfte. Wien 1897. 
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