Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

475 
hat die Aktien mit 212 % gekauft und verkauft sie mit 210,50 %. Würde 
er dagegen auf sein Forderungsrecht verzichten, so würde er 2 %, die 
Prämie, verlieren. 
Der Kurs, auf den die Prämie ausläuft sin unserem Beispiele 110 %), 
heißt Stichkurs oder Basis. Ist am Prämienerklärungstage der 
Börsenkurs ebenso hoch wie der Stichkurs (210 %), so ist für X der Ver 
lust gleich groß, ob er sich liefern läßt oder ob er abandonniert. In jedem 
Falle verliert er 2 %. Der Käufer wird die Stücke fordern, wenn er sie 
zur Ablieferung braucht, also wenn er durch ein anderes Geschäft die be 
treffenden Effekten schuldig geworden ist. Er wird weiter von seinem 
Recht, Lieferung zu verlangen, dann Gebrauch machen, wenn er L tu 
hausse gestimmt ist und das Papier weiter behalten will; seine Ver 
sicherung ist allerdings am Prämienerkläruugstage abgelaufen, d. h. sein 
Verlust ist dann nicht mehr begrenzt. 
Notiert der Kurs unter dem Stichkurs — stehen Deutsche z. B. 
209 % —, so wird der Käufer selbstverständlich nicht fordern, denn 
dann würde er ja verlieren — in diesem Falle 3 %. Braucht er die 
Stücke zur Erfüllung eines anderen Engagements, so wird er die Aktien 
zu 209 % kaufen. 
Gewinnbringend wird das Geschäft für den Käufer der Vor 
prämie erst dann, wenn der Kurs höher ist als der Kurs, zu dem er 
Lieferung fordern kann. 
Die Differenz zwischen dem Kurs, zu dem das Prämiengeschäft ab 
geschlossen ist sin unserem Beispiele 212 %) und dem Kurs, auf den die 
Prämie ausläuft, nennt man E k a r t. Der Ekart entspricht meist, aber 
nicht immer, dem Prämiensatz. Bei einem Basiskurse von 210 % kann 
z. B- die Prämie lauten: 212/1 V. Dann wäre der Ekart 2 % und die 
Prämie 1%. — 
Bei einem Rnckprämicngeschäft erwirbt der Verkäufer das Recht, 
an einem vereinbarten Termin eine bestimmte Menge eines Wertpapieres 
zu einem vereinbarten Kurse an den Käufer zu liefern. Macht er von 
diesem Recht Gebrauch, so muß der Käufer das Papier an deni vom 
Börsenvorstaud für den betreffenden Medio oder Ultimo bestinunten 
Licferungstage gegen Zahlung des Betrages abnehmen. 
Für die Erwerbung dieses Rechts hat der Verkäufer an den Käufer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.