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Das Kapital.
oder eine echte Schuld vorliegt, z. B. Schadenreserve der Ver
sicherungsgesellschaften, Lohnreserve der Produktionsgesellschaf
ten. Manche Reserven sind als gemischte Reserven anzusprechen.
Sie vereinigen Verlustabschreihung und Gewinnrücklage, z. B-
wenn auf Delkrederefonds Abschreibungen der zweifelhaften und
uneinbringlichen Forderungen über das notwendige Maß hinaus-
gehen, oder wenn auf Erneuerungsfonds notwendige und über
mäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen vermengt werden-
Andererseits muß ein Bilanzposten nicht ausdrücklich als Re
serve bezeichnet sein und ist doch eine Gewinnrücklage, wie
z. B. der Gewinnvortrag, der mindestens für ein Jahr zurück-
gestellte Gewinnrest, der in die Bilanz eingestellt werden sollte,
nicht, wie es stets geschieht, in die Ertragsbilanz.
Die Reservekapitalien sind demnach:
1. Gesetzliche und zwar allgemeine oder nur für bestimmte Un
ternehmungsformen besonders vorgeschriebene Reservefonds
(§ 262 HGB., § 26 Hyp.-Bk.-Ges., §§ 24, 44 Bankges., § 7
Gen.-Ges.) oder freiwillige Rücklagen als allgemeiner Sicher
heitsfonds oder als Spezialreserven für bestimmte Zwecke.
2. Nach der Dauer ihrer Rückstellung vorübergehende oder
dauernde Rücklagen.
3. In der Bilanz sichtbare Reservefonds (Reservekonten) oder
nicht sichtbare (geheime, versteckte, stille) Reserven. (Bi
lanztechnische Analogien: offene und nicht sichtbare Ver
bindlichkeiten; geheime, stille Verluste).
4. Hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit: frei verfügbare und durch
ihren Verwendungszweck gebundene Reservekonten. (Ana
logon: Freies und durch Kreditsicherungen gebundenes
Vermögen.)
5. Flüssige (liquide, realisierbare) und nicht flüssige, in Anlage
vermögen festgelegte Reservekapitalien. Das wirkliche Vor
handensein der Reservekapitalien ist von der richtigen Be
wertung der Aktiva abhängig; sinkt der wirkliche Wert des
Vermögens unter den Buchwert, stehen die Reserve-
kapitalien „auf dem Papier“, wie zahlreiche Zusammen
brüche von Aktienvereinen lehren.
6. Besonders angelegte (gedeckte) Reservefonds und nicht be
sonders gedeckte Reserve-Konten. (Analogie: durch beson