Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Das Kapital. 
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dere Sicherheiten gedeckte und nicht speziell gedeckte 
— bilanzmäßig ungedeckte — Debitoren und Kreditoren.) 
7. Echte Reservekapitalien (ihrer Entstehung nach Kapital- 
und Gewinn-Reservekonten) und gemischte, d. h eine Ver 
mischung mit unechten Reserven, und zwar 
a) mit Bewertungs- oder Abschreibungskonten (wie der Er 
neuerungsfonds als Mischung von notwendigen und über 
mäßig großen Abschreibungen auf Anlagevermögen) oder 
b) mit echten Schulden wie der Garantiefonds. 
Keine Gewinnrücklagen im Sinne des Gesetzes, d. h. unechte 
Reservekonten sind; 
a) der Erneuerungsfonds des § 261,3 HGB., ein Wertbe 
richtigungsposten für das Anlagevermögen; 
b) die Lohnreserve, eine echte Schuld; Arbeitslöhne, die in 
die Bilanz eingestellt werden müssen, weil Lohnaus 
zahlung, Lohnberechnungsabschnitt und Bilanztag nicht 
übereinstimmen; 
c) die Prämienreserve der Lebensversicherungs-Gesellschaf 
ten, eine Bewertung zukünftiger Verpflichtungen auf 
versicherungs-mathematischer Grundlage; 
d) die Schadenreserve, eine Ausscheidung jener Beträge, die 
für die am Schlüsse des Jahres bereits eingetretenen, 
aber noch nicht zur Zahlung erledigten Schäden zurück 
zustellen sind. 
Einer besonderen Prüfung wegen ihres bilanzmäßigen 
Charakters bedürfen der Pensionsfonds (Gewinnrücklage 
oder Verbindlichkeit infolge der Anstellungsverträge 
oder beides) und der Erneuerungsfonds bzw. Amor 
tisationsfonds (siehe 7). 
Eine die tatsächlichen Verhältnisse klar kennzeichnende, 
Ull t dem Sprachgebrauch und der gesetzlichen Terminologie 
allerdings nicht völlig übereinstimmende Einteilung wäre die 
l°lgende: 
a) Reservekapitalien oder Reservekonten für offenes, nicht be 
sonders angelegtes Zusatzkapital. 
b) Reservefonds für offene, besonders angelegte Ergänzungs 
kapitalien.
	        
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