Stille Reserven.
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dem Erwerbe dienen: eigene Mittel und Schulden. Man kann
unterscheiden: a) feste Kapitalien, über die die Unternehmung
dauernd oder verhältnismäßig lange Zeit verfügen kann. Hierher
gehören die eigenen Mittel (mit Ausschluß des Bilanzgewinnes)
und die festen Schulden; b) veränderliche Kapitalien mit verhältnismäßig
kurzer Verfügbarkeit, wie die laufenden Kredite
und der Gewinnvortrag. Für die Beurteilung des finanziellen
Aufbaues einer Unternehmung ist die Frage nach der Dauer
der Verwendbarkeit der Kapitalien in der Unternehmung von
größter Bedeutung.
8. Abschnitt.
Stille Reserven
(versteckte, geheime, verschleierte, innere Reserven).
Die stillen Reserven *) sind jene Teile des Eigenkapitals
(Reinvermögens) einer Erwerbswirtschaft, die in der Schlußhilanz
z ahlenmäßig nicht in Erscheinung treten. Dieses Geheimkapital
bildet mit dem offenen das Gesamtkapital der Unternehmung.
Simon, Bilanzen S. 229, definiert sie als Beträge, welche bilanzmäßig
noc h nicht als Gewinne zur Erscheinung kommen, wenn
solche auch tatsächlich voraussichtlich erwachsen. Während
di e freiwilligen, offenen Reservefonds aus dem bilanzmäßig nachgewiesenen
Reingewinn entstanden sind, die Ausschüttung dieser
^ewinnteile unterblieben ist, sollen die stummen Reserven die
Rildung dieses Reingewinns in bestimmter Richtung und Höhe
v orhindern.
Stille Reserven sind in der Regel an ein Vermögensobjekt
gebunden. (Stummes, geheimes Vermögen.) Bei Industriegesell-Sc
haften stecken sie zumeist in den Anlagewerten (entstanden
hurch übermäßige Abschreibung, Anlage- oder Abschreibungsr
zserven) und im Buchwert der Beteiligungen, bei Bank-Aktien*)
Frankfurter Ztg. vom 30. Mai 1917. Rosendorff, Die stillen Reserven
der Aktiengesellschaften. Berlin 1917. Ehrenberg, Bilanz u. stille
Reserven; in Jlwrings Jahrbüchern Bd. 52, S. 215 f. Flechtheim und Haus
>n ann im Bank-Archiv 1917. Bernstein in Holdheims Monatsschrift (1917)