Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Stille  Reserven.

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dem  Erwerbe  dienen:  eigene  Mittel  und  Schulden.  Man  kann
unterscheiden:  a)  feste  Kapitalien,  über  die  die  Unternehmung
dauernd  oder  verhältnismäßig  lange  Zeit  verfügen  kann.  Hierher
gehören  die  eigenen  Mittel  (mit  Ausschluß  des  Bilanzgewinnes)
und  die  festen  Schulden;  b)  veränderliche  Kapitalien  mit  verhältnismäßig ­
  kurzer  Verfügbarkeit,  wie  die  laufenden  Kredite
und  der  Gewinnvortrag.  Für  die  Beurteilung  des  finanziellen
Aufbaues  einer  Unternehmung  ist  die  Frage  nach  der  Dauer
der  Verwendbarkeit  der  Kapitalien  in  der  Unternehmung  von
größter  Bedeutung.

8.  Abschnitt.
Stille  Reserven
(versteckte,  geheime,  verschleierte,  innere  Reserven).
Die  stillen  Reserven  *)  sind  jene  Teile  des  Eigenkapitals
(Reinvermögens)  einer  Erwerbswirtschaft,  die  in  der  Schlußhilanz
z ahlenmäßig  nicht  in  Erscheinung  treten.  Dieses  Geheimkapital
bildet  mit  dem  offenen  das  Gesamtkapital  der  Unternehmung.
Simon,  Bilanzen  S.  229,  definiert  sie  als  Beträge,  welche  bilanzmäßig ­
  noc h  nicht  als  Gewinne  zur  Erscheinung  kommen,  wenn
solche  auch  tatsächlich  voraussichtlich  erwachsen.  Während
di e  freiwilligen,  offenen  Reservefonds  aus  dem  bilanzmäßig  nachgewiesenen ­
  Reingewinn  entstanden  sind,  die  Ausschüttung  dieser
^ewinnteile  unterblieben  ist,  sollen  die  stummen  Reserven  die
Rildung  dieses  Reingewinns  in  bestimmter  Richtung  und  Höhe
v orhindern.
Stille  Reserven  sind  in  der  Regel  an  ein  Vermögensobjekt
gebunden.  (Stummes,  geheimes  Vermögen.)  Bei  Industriegesell-Sc
 haften  stecken  sie  zumeist  in  den  Anlagewerten  (entstanden
hurch  übermäßige  Abschreibung,  Anlage-  oder  Abschreibungsr
 zserven)  und  im  Buchwert  der  Beteiligungen,  bei  Bank-Aktien*) ­
  Frankfurter  Ztg.  vom  30.  Mai  1917.  Rosendorff,  Die  stillen  Reserven ­
  der  Aktiengesellschaften.  Berlin  1917.  Ehrenberg,  Bilanz  u.  stille
Reserven;  in  Jlwrings  Jahrbüchern  Bd.  52,  S.  215  f.  Flechtheim  und  Haus
>n ann  im  Bank-Archiv  1917.  Bernstein  in  Holdheims  Monatsschrift  (1917)
            
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