Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Stille  Reserven.

91

diente  Gewinne  bleiben  bei  Aktienvereinen  unverteilt,  teils  wegen
der  gesetzlichen  Zwangsreserven  {§  262),  teils  wegen  freiwilliger
offenkundiger  Entschlüsse  oder  infolge  geheimer  Maßnahmen,
ßewertungsgewinne  (§  261)  werden  nicht  ausgewiesen.  Auch
kommt  es  vor,  daß  man  bestimmte  Gewinne  zu  Abschreibungen
Verwendet  und  beide  in  der  Gewinnrechnung  wegläßt.  So  verwandte ­
  ein  Großunternehmen  der  Elektrizitätsbranche  die  sehr
bedeutenden  Gewinne  aus  Effekten-  und  Finanzierungsgeschäften
für  Abschreibungen 1 ).  Es  hielt  diese  Gewinne,  aber  auch  die  Abschreibungen ­
  geheim.  Übermäßig  hohe  Abschreibungen  können
bilanzmäßig  ersichtlich  sein,  z.  B.  wenn  der  Zugang  auf  einem
•Wilagekonto  bis  auf  1  M.  abgeschrieben  wird  2 ).  Dann  ist  diese
Reserve  im  Jahre  ihrer  Entstehung  sichtbar,  in  der  Folgezeit
verschwindet  sie  für  das  Auge  des  Kritikers,  vermindert  sich
^jährlich  um  den  Betrag  der  notwendigen  Abschreibungen  auf
'len  abgebuchten  Zugang.  Überabschreibungen  sind  auch  durch
verschleierte  Dotierung  einer  offenen  Reserve  möglich,  z.  B.  durch
hohe  Dotierung  eines  Amortisationskontos,  einer  Delkrederer
 eserve.  Ob  die  Speisung  der  Reserven  in  der  Bilanz  oder  im
üewinnverteilungsvorschlag  erfolgt,  ist  hinsichtlich  ihrer  Wirkung
gleichgültig.  Es  werden  für  den  Sachkundigen  stille  Reserven
geschaffen,  obgleich  sie  zahlenmäßig,  aber  verschleiert  in  der
R'lanz  erscheinen.  Wieviel  von  einer  solchen  Zuweisung  auf
Wertminderung  und  Verlustabschreibung  entfällt  und  wieviel
'larüber  hinausgeht,  ist  in  der  Regel  nicht  bestimmbar.
I )  Für  1910  waren  die  Eflektengewinne  der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Sesellschaft
  einschließlich  des  aut  dem  Vorjahre  übertragenen  Gewinnes
•',123  Milk,  wovon  5  Milk  auf  das  nächste  Jahr  übertragen  wurden  und
, .123  Milk  M.  zur  Verwendung  kamen.  Die  Konsortialgeschäfte  erbrachten
'.327  Milk,  die  Zinsen  1,239  Milk  M.  Insgesamt  standen  11,689  Milk  M.
ZUr  Verfügung,  von  denen  6,689  Milk  zu  Abschreibungen  verschiedener
A,rt  verwendet  und  der  Rest  vorgetragen  wurde  (Mitteilung  Rathenaus  in
‘'^Generalversammlung  vom  20.  XI.  1911).
’)  Wenn  ein  Aktivum,  das  mit  1  M.  zu  Buche  steht,  veräußert  wird,
ist  nicht  der  Unterschied  zwischen  dem  hinter  dem  wirklichen  Wert  zurückinibenden
  Buchwert  von  1  M.  und  dem  Verkaufserlös  steuerpflichtig,  sondern
nur  der  Unterschied  zwischen  dem  Erlös  und  dem  wirklichen  Wert  zu  Besinn ­
  des  Geschäftsjahres,  wie  er  sich  nach  den  Bestimmungen  der  §§  40*
nnd  261 3  RGB.  ergibt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.