Am Vorabend des Weihnachtsfestes ist um 4 Uhr nach
mittags der Tag voll.
b) Nachtschicht.
Für diese ist die Arbeitszeit von 9 bis 12 Uhr abends und
von 12^/2 bis 5 1 / 2 morgens. In dringenden Fällen kann die Nacht
arbeit bis 6 x / 2 Uhr morgens ausgedehnt werden.
Wenn ein Schiff fertig gemacht werden soll, sei es beim
Löschen oder Laden und die Arbeit kann voraussichtlich vor
Mitternacht beendet werden, so braucht kein Schichtwechsel ein
zutreten. In diesem Falle bleiben die Tagarbeiter in Tätigkeit.
Die Abendpause von 6 bis 6 x / 2 Uhr und die Mitternachts
pause von 12 bis 12 x / 2 Uhr darf weder durchgearbeitet noch
verschoben werden, falls über 7 Uhr abends resp. 1 Uhr nachts
hinaus gearbeitet werden soll.
B. Akkordlohn.
Für Entlöschung von:
losem Hafer .... Mk. 0,60 pro Tonne
anderem losen Getreide „ 0,50 „ „
Werden bei Abmattungen mehrere Gänge in einer Luke
beschäftigt oder ist bei mehreren Partien das im Bunker befind
liche Getreide durch die nächste Hauptluke mit mehreren Gängen
zu entlöschen, so beträgt der Lohn für Entlöschung von:
losem Hafer .... Mk. 0,65 pro Tonne
anderem losen Getreide „ 0,55 „ „
für die Zeit, während welcher mehrere Gänge arbeiten.
Ist das Bunkerschott geschlossen, so werden in diesem Falle
2 Partien gerechnet, ist es offen, so wird nur eine Partie gerechnet.
Für Überriggen wird pro Mann 3,— Mk. vergütet. Das
einmalige Umriggen von einer Luke zur anderen wird ohne Ver
gütung besorgt, jedes weitere Umriggen von einer Luke zur
anderen wird mit 3,— Mk. pro Mann bezahlt.
Für Entlöschung von:
Roheisen, geschüttet Mk. 0,55 pro Tonne
Roheisen, gestaut . „ 0,50 „ „
Kies und Erz . . . „ 0,50 „ „
Ölkuchen . . . . „ 0,70 „ „
Sonstige Artikel nach Übereinkunft.
Der Vormann ist vom Stauer zu stellen.