Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

Zuschlagsgebühren  für  jede  Lösch-  oder  Ladestelle  erhoben,
welche
»während  der  Zeit  bis  io  Uhr  abends  .  .  5,—  Mk.,
für  die  Zeit  nach  10  Uhr  abends  ....  7,50  „
und  zwar  in  beiden  Fällen  für  jede  an  gefangene
Stunde  beträgt.
Für  Arbeiten  an  Sonn-  und  Festtagen  beträgt
die  Zuschlagsgebühr  für  jede  Lösch-  oder  Ladestelle  15,—  Mk.«
Die  bisher  besprochenen  Gebühren  stellen  im  allgemeinen
die  Kostensätze  dar,  die  Schiff  oder  Ladung  oder  beide  treffen,
wenn  die  Güter  am  Kai  gelöscht  resp.  am  Kai  eingenommen
werden.
Ich  verweise  hier  auf  eine  Tabelle  im  Anhang,  in  der  eine
Berechnung  der  Hafen-  und  Kaikosten,  die  das  Schiff  zu  tragen
hat,  für  die  Häfen  Hamburg,  Rotterdam  und  Antwerpen  vergleichend ­
  zusammengestellt  ist.  Die  Berechnung  bezieht  sich  auf
das  Dampfschiff  »Hagen«  der  Deutsch-Australischen  Dampfschifffahrtsgesellschaft ­
 1 ).
Gebührensätze  im  Freiladeverkehr.
Ausnahmen  kommen  zuerst  bei  dem  Freiladeverkehr  in
Frage.  Der  §  23  der  Betriebs-  und  Gebührenordnung  für  die  Kaianlagen ­
  sagt:  »Wird  der  Kai  .  .  .  ausschließlich  zur  unmittelbaren
Überladung  von  Massengütern  vom  Schiff  auf  die  Eisenbahn  oder
umgekehrt  benutzt,  ohne  daß  eine  Lagerung  der  Güter  in  den
Kaischuppen  dazwischen  tritt,  so  kommen  anstatt  der  im  §  22
auf  geführten  Gebühren  (d.  h.  Raumgebühr,  Ladungsgebühr r  Gebühren ­
  für  Ab-  und  Anlieferung,  d.  Vf.)  die  folgenden  zur  Erhebung, ­
  nämlich  bei  Überladung:
1.  von  Düngemitteln  aller  Art,  Roheisen,  Erz,  Salpeter,  Reis,
Asphalt,  Blei,  Kohlen,  Koks,  Zement,  Getreide  in  Säcken,  Steinen,
Sand,  Zucker,  Salz,  Kainit,  Schiefer,  Fliesen,  Eisenbahnschienen
und  Eisenbahnbefestigungsmaterial,  Baumwollsaatmehl  und  Baumwollsaatkuchen,
  groben  Eisenwaren,  Stabeisen,  Chlormagnesium,
Bohzink,  sowie  anderen  Metallen  geringen  Wertes,  Eisen-  und
Stahldraht  (auch  Zaun-  und  Stachelzaundraht)  in  Ringen  und  Packen,
'Steinkohlenbriketts,  Gipsblöcken,  Eis  in  Blöcken,  gewaltztem  Profile
 isen  (H-Eisen)
5  Pfg-  für  100  kg;
Zur  Verfügung  gestellt  von  der  Firma  Aug.  Bolten,  Wm.  Millers  Nachfolger.
            
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