Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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Gebührensätze  der  öffentlichen  Kaianlagen  aber  sind  sie  gewissermaßen ­
  gebunden.  Sie  dürfen  nämlich  in  Fällen,  wo  Schiffe,  die
nicht  ihrem  Betriebe  angehören,  die  Privatkais  benutzen,  nicht
von  den  staatlichen  Gebührensätzen  abweichen.  Verboten  ist  den
Privatkais,  einen  regelrechten  Kaibetrieb  zu  unterhalten  und  somit ­
  mit  dem  öffentlich  staatlichen  Kaibetrieb  in  Wettbewerb  zu
treten.  Es  ist  ihnen  vielmehr  nur  erlaubt,  in  Fällen,  wo  die  staatlichen ­
  Kais  überfüllt  sind,  im  Einverständnis  mit  der  Staatskaiverwaltung ­
  und  dem  Schiff  selbst  den  Frachtumschlag  am  Privatkai
  vorzunehmen.
Zu  erwähnen  wäre  noch  die  Möglichkeit,  daß  ein  Schiff,
welches  im  öffentlichen  Kaibetriebe  löscht  oder  ladet,  eine  Teilladung ­
  für  Rechnung  eines  Privatkaibetriebes  abgeben  oder
empfangen  soll.  In  solchem  Falle  wird  die  Raumgebühr  vom
Schiff  nur  einmal  erhoben.
Wirkung  der  Gebührensätze.
Der  schon  früher  erwähnte  Raumgebührensatz  bei  Benutzung
der  Kaianlagen  ist  von  einschneidender  Bedeutung  für  die  Abwicklung ­
  des  Kaibetriebes  gewesen.  Die  Zeit  von  fünf  Tagen,
für  welche  die  Raumgebühr  von  17,5  Pfg.  zu  zahlen  ist,  genügt
bei  den  Schiffen,  die  im  intereuropäischen  Verkehr  beschäftigt  sind,
vollständig,  um  sowohl  das  Löschgeschäft  wie  das  Ladegeschäft
am  Kai  zu  bewältigen.  Nicht  so  jedoch  bei  den  großen  transatlantischen ­
  Dampfern,  bei  denen  wir  mit  ganz  anderen  Raumabmessungen ­
  zu  rechnen  haben.  Die  durchschnittliche  Größe  der
im  transatlantischen  Verkehr  beschäftigten  Dampfer  beträgt  über
das  Vierfache  der  den  europäischen  Seeverkehr  vermittelnden
Schiffe.  Es  ist  begreiflich,  daß  Bestimmungen,  die  auf  mittelgroße ­
  Schiffe  zugeschnitten  sein  müssen,  für  Dampfer,  die  diese
Durchschnittsgrößen  weit  überragen,  zu  einer  Kalamität  werden
müssen.  Einige  große  Linien  sind  zum  Teil  wegen  des  hohen  Zuschlags ­
  zur  Raumgebühr  zur  Pachtung  übergegangen.  Immerhin ­
  sind  noch  sehr  viele  einheimische,  wie  auch  fremde  Ozeandampfer ­
  vorhanden,  die  von  dem  hohen  Zuschlag  zur  Raumgebühr
betroffen  würden,  wenn  sie  ihr  Lösch-  und  Ladegeschäft  ausschließlich ­
  am  Kai  erledigen  wollten.  Denn  es  ist  klar,  daß  selbst
mit  Überstunden  und  Nachtarbeit  die  Zeit  von  fünf  Tagen  für
einen  transatlantischen  Dampfer  nicht  genügt,  eine  Frist,  die  festgesetzt ­
  ist  unter  Berücksichtigung  von  Schiffsgrößen,  die  nur  ein
Viertel  der  heutigen  transatlantischen  Dampfer  ausmachen.  Diese
            
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