Full text: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

Nr. 
Gebühren und Ausgaben " 
Bei 
Kailöschung 
Mk. 
Bei 
Stromlöschung 
Mk. 
I. 
Lotsengeld, 24 Fuß Tiefgang, bei Sommertaxe . 
239 — 
239 — 
2. 
Tonnengeld, 12 Pfg. pro cbm Nutzraum 2855 
Net.-Reg, - To 
970,56 
970,50 
3- 
Hafenmeistergebühr, 24 Fuß 
35 — 
35»— 
4- 
Schleppkosten*) 
75 — 
75 — 
5- 
Löschen * 2 ): 
Am Kai: Raumgebühr 
nichts 
— 
6. 
Ladungsgebühr 
— 
7- 
Stauertarif: 
Am Kai laut Tarif Nr. 1 7 7 1 /2 und 
»Ws pfg 
3562,50 
Im Strom desgleichen 
3562,50 
8. 
Gagen und Kost, da abgemusterf 
nichts 
nichts 
9- 
Zinsen und Amortisation am Kai 9 Tage, per 
Tag 191,78 Mk 
1 726,02 
Im Strom desgleichen 3 ) 
1726,02 
Summe: 
6608,08 
6608,08 
Das Resultat des zweiten Beispiels ist also, daß die Kais 
für den Segler überhaupt keine Ersparnis bringen, sondern 
sämtliche Kosten die gleichen geblieben sind. An und für sich 
sind die Löschungskosten am Kai natürlich viel höher 4 ); sie treffen 
aber das Schiff nicht. Denn wenn auf Wunsch des Ladungs 
empfängers am Kai gelöscht werden soll, so hat der betreffende 
Ladungsempfänger und nicht das Schiff die hohen Kaikosten zu 
tragen. Das Schiff kann sich auf die Zahlung der Kaikosten unter 
normalen Verhältnissen nicht einlassen. 
Ich gehe jetzt zu den Beispielen über, die die Löschverhält 
nisse schildern, wie sie sich bei Anwendung spezieller Lösch 
vorrichtungen ergeben. Bei Getreide kommt nur die Löschung 
im Strom in Frage und zwar die Löschung mit Handbetrieb und 
J ) cf. S. 46. 
2 ) Folgt aus Erörterungen auf S. 77. 
3 ) Der Kaibetrieb gebt für Segler nicht schneller vor sich als der Strombetrieb. 
Das hängt mit der Art der Ladung zusammen. Massenladungen — es handelt sich bei 
Seglern fast durchweg um Salpeterschüttladung — werden eben in der Regel im Strom 
gelöscht und zwar nach beiden Seiten mit zusammen 4 Gängen. Löscht das Segelschiff 
mit Massenladungen nun am Kai — es muß dann ein besonderer Grund des Ladungs 
empfängers vorliegen, — so soll natürlich die ganze Ladung nach der Landseite gelöscht 
werden, d. h. es kann nur nach der einen Schiffsseite gelöscht werden, die dem Kai 
zugekehrt ist. Dadurch wird natürlich die Löschungsgeschwindigkeit bedeutend herabge 
mindert, und es resultiert also kein Vorteil bei Kailöschung. 
4 ) cf. Gebühren für den Freiladeverkehr S. 78 ff.
	        
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