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Die Tabellen weisen ein verhältnismäßig günstiges Ergebnis für
die Urlaubsverhältnisse der Angestellten auf, da die Zahl derjenigen, die
keinen Urlaub oder nur auf Wunsch erhalten, im Zurückgehen ist.
Allerdings ist die Dauer der Erholungszeit nicht immer ausreichend.
Vierzehn Tage jährlich wird man wohl als Durchschnittsforderung
ansetzen müssen, damit den Angestellten Gelegenheit gegeben ist,
ihre Freizeit zur Stärkung günstig zu benutzen; leider wird diese Zeit
nur der kleineren Hälfte gewährt. Doch muß man dabei in Betracht
ziehen, daß der Urlaub für das Geschäft doch immerhin eine erhebliche
Belastung darstellt, da das Gehalt weiter gezahlt werden soll und oft
Vertretung eingestellt werden muß. Vielfach haben diese Nachteile
des Geschäftes daher auch dazu geführt, daß wohl Urlaubszeit gewährt
wird, aber nur unter Abzug des Gehalts. Dadurch wird aber den meisten
ein zu großes Opfer aufgebürdet, und diese Maßnahme wird daher zum
Verzicht auf Urlaub veranlassen. Diesem Mangel kann nur abgeholfen
werden, wenn die Zahlung des vollen Gehalts gesetzlich bestimmt wird.
In der Regel wird Urlaub um so seltener anzutreffen sein, je kürzere
Dienstzeiten die Angestellten aufweisen, denn es ist erklärlich, daß die
Geschäftsinhaber meist nur denen Urlaub gewähren, die schon längere
Zeit in ihrem Betriebe tätig gewesen sind und voraussichtlich auch
bleiben werden. Es erhielten nach den Angaben des Kaufmännischen
Verbandes für weibliche Angestellte aus dem Jahre 1913 und der Ver
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte vom Jahre
1911 eine Erholungszeit bis zu
K. V. f. w. A.
v. k. v.
f. w. A.
im
im
im
im
im
im
im
2. Jahr
3. Jahr
6. Jahr
1. Jahr
3. Jahr
5. Jahr
7. Jahr
%
%
%
%
%
%
%
10 Tagen
38,4
21,8
11,2
58,1
22,6
38,8
11,1
14 „
45,7
58,8
57,7
5,4
71,7
44,4
77,7
21 „
8,5
14,5
23,4
—
—
16,7
11,1
35 „
3,5
3,9
7,6
—
—
—
—
keinen
3,8
1,0
0,1
36,4
5,5
—
—
Im Handelsgewerbe wird demnach die Zahl derjenigen, die keinen
Urlaub erhalten, immer geringer, je längere Zeit die Angestellten in
ihrem Beruf tätig sind. Trotzdem müssen noch vielfach Angestellte
mit langjähriger Dienstzeit ohne Erholungszeit arbeiten. Besonders
Stellenwechsel ward häufig den Verlust des Urlaubs nach sich ziehen,
auch wenig leistungsfähigen Kräften wird vielleicht hier und da die
Erholungszeit entzogen.
Die Urlaubszeit beträgt bei der größten Zahl der Betriebe 8—14 Tage,
im allgemeinen richtet sich auch die Dauer des Urlaubs nach der Ge-