Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Die  Tabellen  weisen  ein  verhältnismäßig  günstiges  Ergebnis  für
die  Urlaubsverhältnisse  der  Angestellten  auf,  da  die  Zahl  derjenigen,  die
keinen  Urlaub  oder  nur  auf  Wunsch  erhalten,  im  Zurückgehen  ist.
Allerdings  ist  die  Dauer  der  Erholungszeit  nicht  immer  ausreichend.
Vierzehn  Tage  jährlich  wird  man  wohl  als  Durchschnittsforderung
ansetzen  müssen,  damit  den  Angestellten  Gelegenheit  gegeben  ist,
ihre  Freizeit  zur  Stärkung  günstig  zu  benutzen;  leider  wird  diese  Zeit
nur  der  kleineren  Hälfte  gewährt.  Doch  muß  man  dabei  in  Betracht
ziehen,  daß  der  Urlaub  für  das  Geschäft  doch  immerhin  eine  erhebliche
Belastung  darstellt,  da  das  Gehalt  weiter  gezahlt  werden  soll  und  oft
Vertretung  eingestellt  werden  muß.  Vielfach  haben  diese  Nachteile
des  Geschäftes  daher  auch  dazu  geführt,  daß  wohl  Urlaubszeit  gewährt
wird,  aber  nur  unter  Abzug  des  Gehalts.  Dadurch  wird  aber  den  meisten
ein  zu  großes  Opfer  aufgebürdet,  und  diese  Maßnahme  wird  daher  zum
Verzicht  auf  Urlaub  veranlassen.  Diesem  Mangel  kann  nur  abgeholfen
werden,  wenn  die  Zahlung  des  vollen  Gehalts  gesetzlich  bestimmt  wird.
In  der  Regel  wird  Urlaub  um  so  seltener  anzutreffen  sein,  je  kürzere
Dienstzeiten  die  Angestellten  aufweisen,  denn  es  ist  erklärlich,  daß  die
Geschäftsinhaber  meist  nur  denen  Urlaub  gewähren,  die  schon  längere
Zeit  in  ihrem  Betriebe  tätig  gewesen  sind  und  voraussichtlich  auch
bleiben  werden.  Es  erhielten  nach  den  Angaben  des  Kaufmännischen
Verbandes  für  weibliche  Angestellte  aus  dem  Jahre  1913  und  der  Verbündeten ­
  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte  vom  Jahre
1911  eine  Erholungszeit  bis  zu

K.  V.  f.  w.  A.

v.  k.  v.

f.  w.  A.

im

im

im

im

im

im

im

2.  Jahr

3.  Jahr

6.  Jahr

1.  Jahr

3.  Jahr

5.  Jahr

7.  Jahr

%

%

%

%

%

%

%

10  Tagen

38,4

21,8

11,2

58,1

22,6

38,8

11,1

14  „

45,7

58,8

57,7

5,4

71,7

44,4

77,7

21  „

8,5

14,5

23,4

—

—

16,7

11,1

35  „

3,5

3,9

7,6

—

—

—

—

keinen

3,8

1,0

0,1

36,4

5,5

—

—

Im  Handelsgewerbe  wird  demnach  die  Zahl  derjenigen,  die  keinen
Urlaub  erhalten,  immer  geringer,  je  längere  Zeit  die  Angestellten  in
ihrem  Beruf  tätig  sind.  Trotzdem  müssen  noch  vielfach  Angestellte
mit  langjähriger  Dienstzeit  ohne  Erholungszeit  arbeiten.  Besonders
Stellenwechsel  ward  häufig  den  Verlust  des  Urlaubs  nach  sich  ziehen,
auch  wenig  leistungsfähigen  Kräften  wird  vielleicht  hier  und  da  die
Erholungszeit  entzogen.
Die  Urlaubszeit  beträgt  bei  der  größten  Zahl  der  Betriebe  8—14  Tage,
im  allgemeinen  richtet  sich  auch  die  Dauer  des  Urlaubs  nach  der  Ge-
            
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