Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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schäftstätigkeit.  Mehr  als  dreiwöchige  Ferien  werden  aber  nur
selten  bei  weiblichen  Angestellten  beobachtet.  Das  hängt  zum  Teil  auch
damit  zusammen,  daß  längere  Urlaubszeiten  mehr  bei  leitenden  Persönlichkeiten ­
  als  bei  der  Masse  der  Angestellten  anzutreffen  und  gerade
in  solchen  Stellungen  Frauen  noch  sehr  selten  zu  finden  sind.
Über  die  Urlaubsverhältnisse  der  Verkäuferinnen  bestehen  keine
besonderen  Statistiken;  die  Erhebungen  der  beiden  oben  genannten
Vereine  haben  sie  mitumfaßt.  Man  wird  wohl  annehmen  müssen,  daß
die  Lage  der  Verkäuferinnen  auch  hierbei  wieder  ungünstiger  liegt,  weil
gerade  im  Kleinhandel  Gehaltsabzug  bei  Urlaubsgewährung  häufig
vorkommt.  Die  Zahl  der  Verkäuferinnen,  die  unter  diesen  Bedingungen
Urlaub  nehmen,  wird  noch  erheblich  kleiner  sein  als  bei  den  Kontoristinnen, ­
  da  die  Lohnverhältnisse  für  sie  bedeutend  schlechter  sind.
Eine  günstige  Ausnahme  für  die  Verkäuferinnen  machen  viele  Großbetriebe, ­
  da  hier  regelmäßiger,  alljährlicher  Urlaub  fast  allgemein  Sitte
ist.  Weil  die  Urlaubszeiten  in  der  Regel  in  die  stille  Geschäftszeit  gelegt
werden,  so  ist  ein  gegenseitiges  Vertreten  bei  einigermaßen  geschickter
Organisation  leicht  durchführbar.  Es  ist  sehr  anzuerkennen,  daß  mehrfach ­
  große  Betriebe  sogar  noch  einen  Reisezuschuß  für  den,  Urlaub
bewilligen.  Da  aber  die  Mehrzahl  der  Verkäuferinnen  in  kleineren  und
Mittelbetrieben  beschäftigt  ist,  so  muß  man  annehmen,  daß  diese
günstigen  Bedingungen  für  die  wenigsten  zutreffen.
Im  allgemeinen  kann  man  zugeben,  daß  die  Urlaubsgewährung
sehr  erfreuliche  Fortschritte  gemacht  hat  und  noch  macht,  eine  völlige
Befriedigung  wird  aber  doch  erst  eine  gesetzliche  Regelung  bringen.
            
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