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schäftstätigkeit. Mehr als dreiwöchige Ferien werden aber nur
selten bei weiblichen Angestellten beobachtet. Das hängt zum Teil auch
damit zusammen, daß längere Urlaubszeiten mehr bei leitenden Persönlichkeiten
als bei der Masse der Angestellten anzutreffen und gerade
in solchen Stellungen Frauen noch sehr selten zu finden sind.
Über die Urlaubsverhältnisse der Verkäuferinnen bestehen keine
besonderen Statistiken; die Erhebungen der beiden oben genannten
Vereine haben sie mitumfaßt. Man wird wohl annehmen müssen, daß
die Lage der Verkäuferinnen auch hierbei wieder ungünstiger liegt, weil
gerade im Kleinhandel Gehaltsabzug bei Urlaubsgewährung häufig
vorkommt. Die Zahl der Verkäuferinnen, die unter diesen Bedingungen
Urlaub nehmen, wird noch erheblich kleiner sein als bei den Kontoristinnen,
da die Lohnverhältnisse für sie bedeutend schlechter sind.
Eine günstige Ausnahme für die Verkäuferinnen machen viele Großbetriebe,
da hier regelmäßiger, alljährlicher Urlaub fast allgemein Sitte
ist. Weil die Urlaubszeiten in der Regel in die stille Geschäftszeit gelegt
werden, so ist ein gegenseitiges Vertreten bei einigermaßen geschickter
Organisation leicht durchführbar. Es ist sehr anzuerkennen, daß mehrfach
große Betriebe sogar noch einen Reisezuschuß für den, Urlaub
bewilligen. Da aber die Mehrzahl der Verkäuferinnen in kleineren und
Mittelbetrieben beschäftigt ist, so muß man annehmen, daß diese
günstigen Bedingungen für die wenigsten zutreffen.
Im allgemeinen kann man zugeben, daß die Urlaubsgewährung
sehr erfreuliche Fortschritte gemacht hat und noch macht, eine völlige
Befriedigung wird aber doch erst eine gesetzliche Regelung bringen.