Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

39 
als eine ganz besondere Obliegenheit des Regierungs 
präsidenten. 
Es liegt hierin ausgesprochen, daß dieser Geschäftszweig von einem die Be 
dürfnisse der gesamten Verwaltung überschauenden und umfassenden Gesichts 
punkte und mit allseitiger Wahrung derselben geregelt und behandelt sein will, 
und es ergibt sich daraus der generelle Charakter als der oberste Grundsatz für die 
Stellung und den Geschäftskreis des statistischen Dezernats. 
2. In demselben muß daher die gesamte Statistik des Regierungsbezirks 
für alle Zweige der Regierungsverwaltung ihren Mittel- und Sammelpunkt finden, 
damit die verschiedenen statistischen Ermittlungen einheitlich und mit sachkundiger 
Erfahrung geleitet werden, und ihre Resultate sich gegenseitig unterstützen, be 
leuchten, ergänzen und berichtigen. 
Gehört das statistische Dezernat als solches gleich der Abteilung des Innern 
an, so muß dasselbe doch auf die statistischen Angelegenheiten auch der übrigen 
Abteilungen seine Einwirkung ausüben. 
Das betreffende Regierungsmitglied ist daher mit allen statistischen Er 
hebungen und Darstellungen entweder als Dezernent oder Kodezernent zu befassen. 
Es gilt dies nicht bloß von sämtlichen Nachrichten, welche ausdrücklich als sta 
tistisch bezeichnet werden und insbesondere für das Königliche Statistische Bureau 
bestimmt sind, sondern überhaupt von allen Aufnahmen und Arbeiten (Berichten, 
Nachweisungen, Übersichten), welche ihrem Wesen nach statistischer Art sind, 
also eine Darstellung der jeweiligen Zustände des Regierungsbezirks oder einzelner 
Teile desselben oder einzelner Geschäftszweige, in Zahlen oder in sonstigen tat 
sächlichen Angaben enthalten. 
Hierhin gehören unter Anderen auch die Zeitungsberichte, ferner die Jahres 
übersichten der verschiedenen Departements, mögen dieselben zur Einreichung 
an die Vorgesetzte Behörde, zur Veröffentlichung (durch das Amtsblatt usw.) oder 
nur zur eigenen Information der Regierung dienen sollen. 
Eine natürliche Ausnahme bilden solche Nachrichten usw., welche nur für 
ganz spezielle Geschäftszwecke einen vorübergehenden Wert haben, als periodische 
Kassenabschlüsse, Rechnungsübersichten, Bestandsnachweisungen usw. Ebenso 
sehr bedarf aber andernteils, je nach dem Inhalte der verschiedenen Tabellen usw. 
auch das statistische Dezernat der Unterstützung durch die spezielle Sachkenntnis 
und Erfahrung der übrigen Verwaltungsfächer, deren Dezernenten insbesondere 
die materielle Richtigkeit der ihr Departement betreffenden Daten zu vertreten 
haben. 
In der Regel wird es sich empfehlen, bei der Bearbeitung aller Angelegen 
heiten, in welchen das allgemeine statistische Interesse dasjenige des einzelnen Ge 
schäftszweiges überwiegt, das für die Statistik bestimmte Mitglied nicht bloß in 
der Stellung eines Kodezernenten zu beteiligen, sondern ihm das Dezernat selbst 
anzuvertrauen, damit dessen volle Verantwortlichkeit für die statistischen Gesichts 
punkte um so mehr in den Vordergrund trete. Dies findet besondere Anwendung 
hinsichtlich der für das Königliche statistische Bureau bestimmten generellen Auf 
nahmen. 
Die Fürsorge für das einheitlich gemeinsame Zusammenwirken des statisti 
schen Geschäftskreises und der übrigen Dienstzweige wird einen Gegenstand fort 
dauernder Aufmerksamkeit des Regierungs-Präsidenten und der Abteilungs-Diri 
genten zu bilden haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.