Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Zeiten eine volle Ausnützung aller produktiven Kräfte kennen würden. Dann 
freilich würde jede Entnahme von Gütern eine Einschränkung des Inland 
konsums zur Folge haben. 
Eine starke Besteuerung der Bevölkerung pflegt nicht selten zu bewirken, 
daß die Zirkulationsgeschwindigkeit des Geldes herabgesetzt wird; alles spart, 
wo es kann, wodurch die Industrie erheblich geschädigt wird und damit gleich 
zeitig indirekt der Geldmarkt in seiner Aufnahmefähigkeit für neue Anleihen. 
Insbesondere der Abfluß von Geldmitteln ins Ausland erhöht diese schwierige 
Lage, wie wir an anderer Stelle noch sehen werden, ganz erheblich. 
In Staaten, in denen das Geld als Umlaufsmittel dient, pflegen daher 
Kriegssteuern weit schwerer zu lasten, als in solchen, in denen das Geld wesent 
lich zur Schatzbildung verwendet wird. Hier wirkt die Kriegssteuer schatz 
vermindernd und höchstens indirekt umlaufschädigend, indem der einzelne sich 
bemüht, seinen Schatz möglichst bald zu restitutieren. Aber die Störungen 
sind lange nicht so erheblich wie in einem Staat, in dem ohnedies schon alles 
Geld in die Zirkulation geworfen ist. Wobei nicht zu vergessen ist, daß ja 
überdies vielfach die Neigung besteht, Geld zurückzuziehen und Kredite zu 
kündigen. In Ländern mit starker Schatzbildung kann die Steuer geradezu be 
lebend wirken, das Geld in Umlauf bringen und so die Industrie heben. 
Vielumstritten ist seit dem XVIII. Jahrhundert die Frage, wie weit ein 
Schatz 8^) die Kriegführung erleichtert. Ein solcher Schatz katm Staats 
eigentum sein und, wie dies im Deutschen Reiche der Fall ist, von vornherein 
als Kriegsschatz gedacht sein. Es genügt aber schqn, wenn der Staat andere 
Metallbestände in seignen Kassen hat, die jederzeit zur Verfügung stehen. Auch 
alle jene Bargeldmengen der großen Notenbanken sind hier zu erwähnen, welche 
nicht zur Notendeckung dienen und die normale Deckung der sonstigen an die 
Bank bestehenden Forderungen übersteigen. Als im XVIll. Jahrhundert die 
großen Vorteile des Anleihewesens sich besonders in England zeigten, glaubte 
man vielfach mit Hilfe von Anleihen jede Summe unter annehmbaren Bedingungen 
jederzeit erhalten zu können. Man bekämpfte den Staatsschatz und meinte, es 
sei besser, ihn zirkulieren zu lassen oder als Notendeckung zu verwenden. Eine 
Reihe von Erfahrungen hat jedoch gezeigt, daß ein Metallschatz im Kriegs 
fälle von erheblichem Vorteil, ja zuweilen von entscheidender Bedeutung sein 
kann. Wenn auch heutzutage keine Kriege mit Hilfe des Schatzes geführt 
werden können *8), so vermag er doch in den ersten Tagen oder sogar Wochen 
eine reibungslose Bestreitung aller Kriegserfordernisse zu ermöglichen oder 
mindestens sehr zu unterstützen. Oft kann man bei Beginn des Krieges An 
leihen überhaupt nicht in entsprechendem Umfange oder nur unter überaus 
schweren Bedingungen unterbringen, während sich nach kurzer Zeit die Markt 
verhältnisse zu bessern pflegen. Ist ein Schatz vorhanden, so kann man sofort 
mit den Aktionen beginnen. Aber auch vorausgesetzt, daß die Begebung der 
Anleihe selbst keine Schwierigkeiten macht, so erfordert die Bewilligung und 
Unterbringung immerhin einige Tage.*^) Einige Tage Vorsprung sind aber 
nicht selten militärisch ausschlaggebend.Besonders in Preußen war, wie 
dies bereits Autoren des XVIII. Jahrhunderts hervorhoben, die Ansammlung 
eines Staatsschatzes alte Tradition, im Gegensätze zu anderen Staaten, die sich 
mit Anleihen und Steuern behalfen.^i) Dieser preußische Kriegsschatz, der 
mehrfach gute Dienste leistete, wurde 1870 dem Norddeutschen Bund zur 
86) Vgl. Struensee, a. a. O. I, S. 199. 
8’) Über die Bedeutung des Staatsschatzes für den Krieg vgl. Ad. Wagner, 
Finanzwissenschaft 3. Aufl., I, S. 172 f., wo auch Literaturangaben. 
88) Über die große Schwierigkeit, im XVIII. Jahrhundert Kriege so zu 
führen, vgl. Struensee, a. a. O. I, S. 254. 
89) Vgl. Ad. Wagner, Das Reichsfinanzwesen. Jahrbuch für Gesetz 
gebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen Reiches. III, S. 69, und 
G. Sydow, a. a. O. S. 51. 
90) Vgl. darüber schon Struensee, a. a. O. I, S. 246. 
91) Vgl. Ad. Wagner, Das Reichsfitnanzwesen, a. a. O. S. 64.
	        
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