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Zeiten eine volle Ausnützung aller produktiven Kräfte kennen würden. Dann
freilich würde jede Entnahme von Gütern eine Einschränkung des Inland
konsums zur Folge haben.
Eine starke Besteuerung der Bevölkerung pflegt nicht selten zu bewirken,
daß die Zirkulationsgeschwindigkeit des Geldes herabgesetzt wird; alles spart,
wo es kann, wodurch die Industrie erheblich geschädigt wird und damit gleich
zeitig indirekt der Geldmarkt in seiner Aufnahmefähigkeit für neue Anleihen.
Insbesondere der Abfluß von Geldmitteln ins Ausland erhöht diese schwierige
Lage, wie wir an anderer Stelle noch sehen werden, ganz erheblich.
In Staaten, in denen das Geld als Umlaufsmittel dient, pflegen daher
Kriegssteuern weit schwerer zu lasten, als in solchen, in denen das Geld wesent
lich zur Schatzbildung verwendet wird. Hier wirkt die Kriegssteuer schatz
vermindernd und höchstens indirekt umlaufschädigend, indem der einzelne sich
bemüht, seinen Schatz möglichst bald zu restitutieren. Aber die Störungen
sind lange nicht so erheblich wie in einem Staat, in dem ohnedies schon alles
Geld in die Zirkulation geworfen ist. Wobei nicht zu vergessen ist, daß ja
überdies vielfach die Neigung besteht, Geld zurückzuziehen und Kredite zu
kündigen. In Ländern mit starker Schatzbildung kann die Steuer geradezu be
lebend wirken, das Geld in Umlauf bringen und so die Industrie heben.
Vielumstritten ist seit dem XVIII. Jahrhundert die Frage, wie weit ein
Schatz 8^) die Kriegführung erleichtert. Ein solcher Schatz katm Staats
eigentum sein und, wie dies im Deutschen Reiche der Fall ist, von vornherein
als Kriegsschatz gedacht sein. Es genügt aber schqn, wenn der Staat andere
Metallbestände in seignen Kassen hat, die jederzeit zur Verfügung stehen. Auch
alle jene Bargeldmengen der großen Notenbanken sind hier zu erwähnen, welche
nicht zur Notendeckung dienen und die normale Deckung der sonstigen an die
Bank bestehenden Forderungen übersteigen. Als im XVIll. Jahrhundert die
großen Vorteile des Anleihewesens sich besonders in England zeigten, glaubte
man vielfach mit Hilfe von Anleihen jede Summe unter annehmbaren Bedingungen
jederzeit erhalten zu können. Man bekämpfte den Staatsschatz und meinte, es
sei besser, ihn zirkulieren zu lassen oder als Notendeckung zu verwenden. Eine
Reihe von Erfahrungen hat jedoch gezeigt, daß ein Metallschatz im Kriegs
fälle von erheblichem Vorteil, ja zuweilen von entscheidender Bedeutung sein
kann. Wenn auch heutzutage keine Kriege mit Hilfe des Schatzes geführt
werden können *8), so vermag er doch in den ersten Tagen oder sogar Wochen
eine reibungslose Bestreitung aller Kriegserfordernisse zu ermöglichen oder
mindestens sehr zu unterstützen. Oft kann man bei Beginn des Krieges An
leihen überhaupt nicht in entsprechendem Umfange oder nur unter überaus
schweren Bedingungen unterbringen, während sich nach kurzer Zeit die Markt
verhältnisse zu bessern pflegen. Ist ein Schatz vorhanden, so kann man sofort
mit den Aktionen beginnen. Aber auch vorausgesetzt, daß die Begebung der
Anleihe selbst keine Schwierigkeiten macht, so erfordert die Bewilligung und
Unterbringung immerhin einige Tage.*^) Einige Tage Vorsprung sind aber
nicht selten militärisch ausschlaggebend.Besonders in Preußen war, wie
dies bereits Autoren des XVIII. Jahrhunderts hervorhoben, die Ansammlung
eines Staatsschatzes alte Tradition, im Gegensätze zu anderen Staaten, die sich
mit Anleihen und Steuern behalfen.^i) Dieser preußische Kriegsschatz, der
mehrfach gute Dienste leistete, wurde 1870 dem Norddeutschen Bund zur
86) Vgl. Struensee, a. a. O. I, S. 199.
8’) Über die Bedeutung des Staatsschatzes für den Krieg vgl. Ad. Wagner,
Finanzwissenschaft 3. Aufl., I, S. 172 f., wo auch Literaturangaben.
88) Über die große Schwierigkeit, im XVIII. Jahrhundert Kriege so zu
führen, vgl. Struensee, a. a. O. I, S. 254.
89) Vgl. Ad. Wagner, Das Reichsfinanzwesen. Jahrbuch für Gesetz
gebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen Reiches. III, S. 69, und
G. Sydow, a. a. O. S. 51.
90) Vgl. darüber schon Struensee, a. a. O. I, S. 246.
91) Vgl. Ad. Wagner, Das Reichsfitnanzwesen, a. a. O. S. 64.