Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

— 358 — 
nistischen Charakter, engherzigster, man kann sagen, kindlichster Art. 
Eine mehr philosophische Grundlage ist der Richtung erst im 18. Jahr- 
hundert und zwar in Frankreich gegeben. 
Trotzdem dieses in der neueren Zeit auf das entschiedenste be- 
kämpft ist, können wir nicht umhin, den eigentlichen Ausgangspunkt, 
J.J. Rous- wie bisher, in Jean Jaques Rousseau zu sehen. Wenn es auch 
95°%% Liepmann gelungen ist, den Nachweis zu führen, daß Rousseau 
selbst niemals sozialistischen Anschauungen gehuldigt hat, und es längst 
bekannt ist, daß er nie die Konsequenzen seiner Jugendlehre gezogen 
3at, sondern ihnen selbst verschiedentlich entgegengetreten ist, so wird 
lamit doch nicht die Thatsache aus der Welt geschafft, daß gerade 
seine erste Schrift und die darin enthaltenen geistvollen, in wenig 
szurzen prägnanten Sätzen zusammengefaßten Angriffe gegen das Privat- 
sigentum den tiefsten Eindruck machten und die allgemeinste Ver- 
breitung fanden, so daß sie zur Fortsetzung der Angriffe und der 
kritischen Beurteilung der Zeitverhältnisse in dieser Richtung mit 
größtem Erfolge anregten, und man in der nachfolgenden sozialistischen 
Litteratur ihre Spuren immer wieder entdecken kann. Im Jähre 1753 
arschien seine berühmte Preisschrift der Akademie von Dijon „Trait6 
sur V’origine de l’in6galit@ parmi les hommes“. Hiernach ist die Un- 
zleichheit der Lebenslage, des Besitzes, wie der geistigen und sittlichen 
Eigenschaften nur ein künstliches Produkt der Kultur, und daber 
sbenso die Not der großen Masse der Bevölkerung, Ursprünglich sind 
ach ihm alle Menschen gut und gleich; erst die Erziehung und die 
Bildung haben die Verschiedenheiten herbeigeführt, die wir gegenwärtig 
veobachten. Das Privateigentum sei nichts Natürliches, sondern schaffe 
our willkürliche Privilegien, worauf die berühmte Stelle folgt: „Der 
Erste, der ein Stück Land umzäunte und erklärte: Dies gehört mir, 
and Leute fand, die einfältig genug waren, ihm das zu glauben, war 
der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viel Ver- 
heerungen, Kriege, wie viel Mord und Elend wären der Menschheit er- 
spart geblieben, wenn Jemand die Umzäunung umgerissen, die Gräben 
verschüttet und den Anderen zugerufen hätte: Hütet euch, diesem Be- 
:xüger zu glauben. Ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte 
les Bodens Allen gehören und dieser selbst Niemand gehört.“ Durch 
Jas Privateigentum sind nach ihm überhaupt die modernen Begriffe von 
Recht und Unrecht entwickelt, die Selbstsucht geweckt, und die Arbeits- 
teilung hat neue Uebel gezeitigt. Auch in seinem „Emile“ und in dem 
1762 erschienenen „Contrat social“ finden sich noch eine Menge Stellen, 
die zur Ergänzung dieser angeführten Sätze angewendet werden können, 
wie: „Die bestehenden Gesetze kommen nur den Reichen zu gute, 
den Armen sind sie schädlich.“ Daraus folgt, daß der Staat nur dann 
den Menschen Vorteile gewährt, wenn, wie es sein soll, Alle etwas 
'1aben, Keiner zu viel hat. 
Von. ähnlichem Geiste beseelt ist die 1776 erschienene Schrift des 
Mably und Abbe Mably „De la lögislation ou principe des lois“ und schon vor- 
Andere, her seine gegen die Physiokraten gerichtete Schrift „Doutes pro- 
pos6s aux philosophes &conomistes sur l’ordre naturel et essentiel des 
societes politiques (Paris 1768). 
Noch zwei Männer erwähnen wir kurz, die, durchaus Anhänger der 
erwähnten Rousseauschen Lehren, dieselbe weiter zu begründen und 
auszubauen suchten: Linguet, „Theorie des lois civiles“, 2 Bde,, 
Paris 1767, und Brissot de Warwille, „Recherches philosophiaques
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.