Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

111.  Flugblatt  an  die  Wähler  der  Arbeitgeber-Beisitzer

IW  Auf  zur  Wahl!  "»I
An  -ie  MSljler  der  Arveitgever-Keifttzer
zum  Gew  erb  ege  richt!

Sic  haben  sich  Zhr  Wahlrecht  durch  Eintragung  in
die  Listen  gesichert  und  stehen  nun  vor  der  Frage,  für
welche  Kandidatenliste  Sie  eintreten  muffen,  wenn  das
Gewerbegericht,  diese  zur  Entscheidung  von  gewerblichen
Streitigkeiten  geschaffene  Institution,  seinen  Zweck  voll
und  ganz  erreichen  soll.
Die  Entscheidung  richtet  sich  ganz  nach  den  Grenzen,
welche  für  die  Tbätigkcit  der  Beisitzer  geschlich  gegeben  sind.
Die  Einrichtung  dieses  Ecwerbegerichts  appcllirt
lediglich  an  den  praktisch  >  gewerblichen  Sin»  der
Bevölkerung,  der  nach  drei  Seiten  hin  sich  bethätigen  soll.
Diese  sind:
1.  Die  Entscheidung  rein  gewerblicher  Streitigkeiten
zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  bezw.  zwischen
Arbeitern  desselben  Arbeitgebers  untereinander,  wenn  sie
eine  gemeinsame  Arbeit  übernommen,  desgleichen  bei  Haus-.
  gewerbetreibenden.
2.  Die  Abgaben  von  Gntachteu  in  gewerblichen  Fragen
an  Staats-  und  Kommunalbebörden  event.  Stellung  von
Antragen.
3.  Die  Herbeiführung  einer  Einigung  zwischen  Arbeitgeber» ­
  und  Arbeitnehmern  bei  event.  Ausständen,
Lermittelungsvorschlägs  zu  machen,  welche  auch  der  öffentlichen ­
  Meinung  unterbreitet  werden.
Wähler!  Daß  dies-  Funktionen  der  Beisitzer  nicht
ohne  ein  höheres  Verständniß  für  die  allgemeinen  Zeitsragen
  ausgeübt  werden  können,  daß  zu  ihnen  auch  -ine
besondere  Erfahrung  und  Kenntniß  der  rcchtsgriindlcgonden
  Bestimmungen  gehört,  daß  aber  auch  ein
imgetiübtcr  Blick  für  die  Entstehungsarten  der  verschiedenen ­
  gewerblichen  Streitigkeiten  unbedingt  erforderlich ­
  ist,  wenn  die  gefällten  Urtheile  eine  rechtliche
Bedeutung  für  die  Bevölkerung  haben  sollen  —  diese
Misere  Forderung  wird  von  unseren  Gegnern
tendenziös  dahin  ausgelegt,  daß  wir  in  den  Gewerbe-Schiedsgerichien
  ein  Mittel  zur  Verwirklichung  sozialdemolratischer
  Ziele  sehen  und  womöglich  bei  jedem
Streitfall  —  selbst  gegen  Gewissen  und  Ueberzeugung  —
nach  persönlicher  Begünstigung  entscheide»  lassen  wolle».
Run,  unscrc  Kandidaten  sind  Ehrenmänner
genug,  um  zu  wissen,  wie  sic  ein  öffentliches  Amt
auszufüllen  haben:  sie  haben  aber  außerdem  auch  die
oben  aufgestellten  besonderen  Fähigkeiten,  die  wir  unbedingt ­

  von  qualifizirten  Beisitzern  unseres  Vertranens
  voraussetzen  und  verlangen  müssen  —
und  diese  sind  »st  erprobt  vor  der  Ocffentlichkeit,
wir  sic  auch  nur  in  dem  lebendigen  Strom  deS  öffentlichen ­
  Lebens  erworben  werden  können.  Wir  wählen
nicht  die  Arbeitgeber,  weil  sie  Arbeitgeber  sind,  in  das
Gewerbegericht,  sondern  weil  sic  Männer  sind,  die  im
praktischen  Dienst  der  Industrie  grob  geworden,  ihr
Gewerbe  nunmehr  zwar  iclbstständig  betreiben,  aber
trotzdem  stets  und  ständig  in  Fühlung  mit  der
öffentlichen  Erörterung  aller  gewerblichen  Angelegenheiten ­
  geblieben  sind.  Sic  blicken  als  Arbeitgeber ­
  nicht  hochmüthig  herab  aus  die  Arbeitnehmer,
sondern  sehen  in  ihnen  ihre  gleichberechtigten  Mitincnschcn,
  die  zur  gemeinschaftlichen  Arbeit  an  jedem
kultursördcindcn  Werke  ihren  Platz  neben  ihnen  einzunehmen ­
  haben,  wenn  es  gilt,  bas  Unrecht  zu  verurtheilen
  und  bas  Recht  hochzuhalten.  Darum
wählen  wir  einzig  und  allein  die  von  uns  —
unter  inöglichster  Berücksichtigung  aller  gewerblichen
Kategorien  (Spruchkammern)  —  »nsgestellten  Kaudibaten!

Wähler!  Auch  habe»  mchrcrc  hochangcsehene
Männer,  Richter,  welche  praktisch  die  Erfahrung  in
Gewerbegerichten  mit  soziäldemokratilchen  Arbcitgrdern
und  Arbeitnehmern  gemacht  haben  —  die  Aeußerung
unserer  Gegner,  wir  richte»  parteiisch,  als  grundlos  und
tendenziös  aufgebauscht  hingestellt:  sie  bekundete»,  daß
jede  Parteilichkeit  fernblieb.
Wir  wünschen  aber  auch,  dag  jedes  Bornrthcil  uud
partriische  Gehässigkeit  über  UNS  uutcrlafscn  bleib!.  Wir
ändern  unsere  Meinung  nicht  nach  nuferen  Interegcu.
sondern  das  Wohl  der  gcwcrdetrcibeaden  Bevölkerung
insgesammt  ist  stets  und  ständig  nufere  einzige  Stichifchnur,
  in  welchem  Sinne  unsrer  Kandidaten  ihr  Mandat
auszuüben  stch  zu  iedrr  Zeit  vor  der  Oeffentlichkeit  uud
ihrem  Gewiffen  vcrpfiichtct  fühle»  werden,  und  somit
entscheiden  wir  UNS  für  die  auf  beigefügtem  Stimmzettel
verzeichneten  Kandidaten  —
ihnen  geben  wir  unsere  Stimme!

Die  Wahl  ist  getjeittt  und  findet  mittelst  Stimmzettel  statt.
Eleichlautcude  Stimmzettel
wie  die  einliegenden,  «erde«  am  Tage  der  Wahl  von  uns  an  den  Wahllokale»  ausgegeben.
Die  Wahl  findet  statt:
Doruxrstag,  den  22.  September  1898,  Mittags  von  12  Ahr  ab  dis  Abends  9  Ahr.

Das  Komitee
der  Arbritgeber-Wähler  für  die  Srwerbegerichts-Wichlen
Jhr  Wahllokal  befindet  fich:
„Wktoria-Aark",  Müchrrftraße  3L

und  Verlag:  Rudolf  Millarg,  Snnenstr.  16.  —  Druü:  JaniszewSti  &  Quitt,  Dresdcnerftr.  38.
            
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