Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

111. Flugblatt an die Wähler der Arbeitgeber-Beisitzer 
IW Auf zur Wahl! "»I 
An -ie MSljler der Arveitgever-Keifttzer 
zum Gew erb ege richt! 
Sic haben sich Zhr Wahlrecht durch Eintragung in 
die Listen gesichert und stehen nun vor der Frage, für 
welche Kandidatenliste Sie eintreten muffen, wenn das 
Gewerbegericht, diese zur Entscheidung von gewerblichen 
Streitigkeiten geschaffene Institution, seinen Zweck voll 
und ganz erreichen soll. 
Die Entscheidung richtet sich ganz nach den Grenzen, 
welche für die Tbätigkcit der Beisitzer geschlich gegeben sind. 
Die Einrichtung dieses Ecwerbegerichts appcllirt 
lediglich an den praktisch > gewerblichen Sin» der 
Bevölkerung, der nach drei Seiten hin sich bethätigen soll. 
Diese sind: 
1. Die Entscheidung rein gewerblicher Streitigkeiten 
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezw. zwischen 
Arbeitern desselben Arbeitgebers untereinander, wenn sie 
eine gemeinsame Arbeit übernommen, desgleichen bei Haus- 
. gewerbetreibenden. 
2. Die Abgaben von Gntachteu in gewerblichen Fragen 
an Staats- und Kommunalbebörden event. Stellung von 
Antragen. 
3. Die Herbeiführung einer Einigung zwischen Arbeit 
geber» und Arbeitnehmern bei event. Ausständen, 
Lermittelungsvorschlägs zu machen, welche auch der öffent 
lichen Meinung unterbreitet werden. 
Wähler! Daß dies- Funktionen der Beisitzer nicht 
ohne ein höheres Verständniß für die allgemeinen Zeit- 
sragen ausgeübt werden können, daß zu ihnen auch -ine 
besondere Erfahrung und Kenntniß der rcchtsgriind- 
lcgonden Bestimmungen gehört, daß aber auch ein 
imgetiübtcr Blick für die Entstehungsarten der ver 
schiedenen gewerblichen Streitigkeiten unbedingt erforder 
lich ist, wenn die gefällten Urtheile eine rechtliche 
Bedeutung für die Bevölkerung haben sollen — diese 
Misere Forderung wird von unseren Gegnern 
tendenziös dahin ausgelegt, daß wir in den Gewerbe- 
Schiedsgerichien ein Mittel zur Verwirklichung sozial- 
demolratischer Ziele sehen und womöglich bei jedem 
Streitfall — selbst gegen Gewissen und Ueberzeugung — 
nach persönlicher Begünstigung entscheide» lassen wolle». 
Run, unscrc Kandidaten sind Ehrenmänner 
genug, um zu wissen, wie sic ein öffentliches Amt 
auszufüllen haben: sie haben aber außerdem auch die 
oben aufgestellten besonderen Fähigkeiten, die wir un 
bedingt von qualifizirten Beisitzern unseres Ver- 
tranens voraussetzen und verlangen müssen — 
und diese sind »st erprobt vor der Ocffentlichkeit, 
wir sic auch nur in dem lebendigen Strom deS öffent 
lichen Lebens erworben werden können. Wir wählen 
nicht die Arbeitgeber, weil sie Arbeitgeber sind, in das 
Gewerbegericht, sondern weil sic Männer sind, die im 
praktischen Dienst der Industrie grob geworden, ihr 
Gewerbe nunmehr zwar iclbstständig betreiben, aber 
trotzdem stets und ständig in Fühlung mit der 
öffentlichen Erörterung aller gewerblichen An 
gelegenheiten geblieben sind. Sic blicken als Arbeit 
geber nicht hochmüthig herab aus die Arbeitnehmer, 
sondern sehen in ihnen ihre gleichberechtigten Mit- 
incnschcn, die zur gemeinschaftlichen Arbeit an jedem 
kultursördcindcn Werke ihren Platz neben ihnen ein 
zunehmen haben, wenn es gilt, bas Unrecht zu ver- 
urtheilen und bas Recht hochzuhalten. Darum 
wählen wir einzig und allein die von uns — 
unter inöglichster Berücksichtigung aller gewerblichen 
Kategorien (Spruchkammern) — »nsgestellten Kaudi- 
baten! 
Wähler! Auch habe» mchrcrc hochangcsehene 
Männer, Richter, welche praktisch die Erfahrung in 
Gewerbegerichten mit soziäldemokratilchen Arbcitgrdern 
und Arbeitnehmern gemacht haben — die Aeußerung 
unserer Gegner, wir richte» parteiisch, als grundlos und 
tendenziös aufgebauscht hingestellt: sie bekundete», daß 
jede Parteilichkeit fernblieb. 
Wir wünschen aber auch, dag jedes Bornrthcil uud 
partriische Gehässigkeit über UNS uutcrlafscn bleib!. Wir 
ändern unsere Meinung nicht nach nuferen Interegcu. 
sondern das Wohl der gcwcrdetrcibeaden Bevölkerung 
insgesammt ist stets und ständig nufere einzige Stichi- 
fchnur, in welchem Sinne unsrer Kandidaten ihr Mandat 
auszuüben stch zu iedrr Zeit vor der Oeffentlichkeit uud 
ihrem Gewiffen vcrpfiichtct fühle» werden, und somit 
entscheiden wir UNS für die auf beigefügtem Stimmzettel 
verzeichneten Kandidaten — 
ihnen geben wir unsere Stimme! 
Die Wahl ist getjeittt und findet mittelst Stimmzettel statt. 
Eleichlautcude Stimmzettel 
wie die einliegenden, «erde« am Tage der Wahl von uns an den Wahllokale» ausgegeben. 
Die Wahl findet statt: 
Doruxrstag, den 22. September 1898, Mittags von 12 Ahr ab dis Abends 9 Ahr. 
Das Komitee 
der Arbritgeber-Wähler für die Srwerbegerichts-Wichlen 
Jhr Wahllokal befindet fich: 
„Wktoria-Aark", Müchrrftraße 3L 
und Verlag: Rudolf Millarg, Snnenstr. 16. — Druü: JaniszewSti & Quitt, Dresdcnerftr. 38.
	        
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