Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Hierzu einige wenige Bemerkungen: 
Im statistischen Jahrbuch für Berlin sind die Vorträge aus den Vor 
jahren, d. h. die als unerledigt aus dem abgelaufenen Jahr jeweilig ins 
neue Jahr hinübergenommenen Klagen und ihr Ausgang nicht gleichmäßig 
berücksichtigt worden. Es ist daher hier in den einzelnen Rubriken a bis g 
ganz von ihnen abgesehen worden. Da aber das Schicksal der Klagen von 
Jahr zu Jahr im Durchschnitt wenig variiert, kann die Totalsumme jener un 
erledigten Klagen — 5660 — im Verhältnis der für das Jahrzehnt berechneten 
Durchschnittszahlen einfach auf die einzelnen Rubriken verteilt werden. 
Vom Geschäftsjahr 1899/1900 ab sind jedesmal unter den als „durch 
Zurücknahme erledigt" bezeichneten Klagen mehrere hundert Klagen, die 
gemäß dem in jenem Jahr in Kraft getretenen Landwerkergeseh der Recht 
sprechung des Gewerbegerichts entzogen waren, so daß die Klagenden an 
das betreffende Innungsschiedsgericht verwiesen werden mußten. Ihre Ge 
samtzahl für die Zeit vom 1. April 1899 bis 31. März 1907 war 3507, 
ein Durchschnitt von 584 im Jahr. Während die Zahl der beschäftigten 
Arbeiter um 50 Prozent stieg, haben die beim Gewerbegericht und den 
Innungsschiedsgerichten zusammen anhängig gemachten Klagen nur von 
rund 14000 im Geschäftsjahr 1896/97 auf rund 16000, das heißt noch nicht 
ganz um 11,5 vom Kundert zugenommen. Es nahmen also im Verhältnis 
weniger Arbeiter das Gericht in Anspruch, als früher. Dies ist zu einem 
großen Teile dem Amstand geschuldet, daß Anternehmer wie Arbeiter besser 
über ihre rechtliche Stellung zueinander unterrichtet sind als früher. Die 
Rechtsprechung des Gewerbegerichts hat durch Festlegung bestimmter Grund 
regeln hinsichtlich vieler der häufigsten Streitfragen bis zu einem gewissen 
Grade sich selbst überflüssig gemacht. Außerdem kommt ein erheblicher Teil 
der Beschwerden der Arbeiter zuerst an das Arbeitersekretariat, das den 
Beschwerdeführenden in Fällen, die für sie aussichtslos sind, die Nutz 
losigkeit des Weges ans Gewerbegericht darlegt und so diesem ein Stück 
Arbeit abnimmt. Dies hat auch unzweifelhaft dazu beigetragen, daß die 
Fälle, wo es vor dem Gewerbegericht zur kontradiktorischen Verhandlung 
kam, bedeutend nachgelassen haben. Im Geschäftsjahr 1896/97 waren es 
2255, im Geschäftsjahr 1905/6 nur noch 1145 Fälle. Keine zweite Rubrik 
weist eine auch nur annähernd gleiche Abnahme auf. Fast unverändert ist 
z. B. die Zahl der durch Vergleich beendeten Fälle geblieben. Sie belief 
sich 1896/97 auf 6123, erreichte im nächsten Jahr mit 6723 ihr Maximum 
und war von 1905/06 5790. Zugenommen haben die Fälle der Verzicht 
leistung (von 1 auf 70) und der Versäumnisse (von 1174 auf 1740). 
Was die Beteiligung der Berufe anbetrifft, so entfielen von 
den angemeldeten Klagen 
auf Kammer I (Schneiderei und Näherei) . . 
. 25 924 
„ 
„ 
6 (Nahrung, Beherbergung) . . 
. 24189 
„ 
„ 
3 (Baugewerbe) 
. 14 555 
sr 
7 (Landet und Verkehr) .... 
. 14 051 
„ 
„ 
5 (Metallgewerbe) 
. 13 573 
„ 
4 (Lolz und Schnitzstoffe) . . . 
. 9 527 
„ 
8 (Allgemeines) 
. 9 353 
„ 
2 (Textil-, Leder- rc. Industrie) . 
8 465 
Insgesamt. 
. 119 637
	        
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