Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Genüge  geschehe,  nach  Paragraph  2  den  Genossen  der  einzelnen  Orte  oder
Reichstagswahlkreise  mit  dem  Vorbehalt  der  Berufung  an  Parteileitung
und  Parteitag  überlassen;  grober  Verstoß  gegen  die  Parteigrundsähe  sowie
ehrlose  Landlungen  sollten  nach  eben  diesem  Paragraphen  den  Verlust  der
Parteizugehörigkeit  begründen.  Mit  diesen  Bestimmungen,  die  den  einzelnen
Orten  oder  Wahllreisen  jede  wünschbare  Freiheit  in  der  Gestaltung  ihrer
Organisation  und  Regelung  ihrer  Angelegenheiten  ließen,  glaubte  man,
Verfolgungen  auf  Grund  der  in  Preußen  und  anderen  deutschen  Staaten
bestehenden  Verbindungsverbote  nach  Möglichkeit  vorgebeugt  zu  haben.
And  solange  Caprivi  Reichskanzler  war,  sind  denn  auch  solche  Verfolgungen
unterblieben.
So  wurden  denn  in  Berlin,  wie  übrigens  auch  sonst  in  Preußen  und
den  in  bezug  auf  das  Vereinsrecht  gleichgestellten  Staaten,  die  Wahlvereine
lediglich  für  die  Aufklärung  und  die  Werbearbeit  benutzt,  je  nachdem  ward
auch  ihnen  die  letzte  Entscheidung  über  die  Aufstellung  von  Kandidaten  zum
Reichstag  und  anderen  Vertretungskörpern  zugewiesen.  Aber  die  Vorbesprechungen ­
  über  solche  Kandidaten,  über  Delegationen  zu  den  Parteitagen,
über  Agitationsfragen,  Wahl  der  Vertrauenspersonen  und  sonstige  wichtige
Angelegenheiten  des  Parteilebens  wurden  außerhalb  der  Wahlvereinsversammlungen ­
  veranstaltet,  und  die  beliebteste  Form  dafür  waren  die  überlieferten ­
  Korporazusammenkünfte.  Nur  daß  sie  jetzt  in  der  Form  von  Konferenzen ­
  von  Vertrauensmännem  der  Wahlkreise  stattfanden.  Dies  nicht
in  regelmäßigen  Perioden,  sondern  je  nach  Bedürfnis.
Selbstverständlich  wurden  diese  Besprechungen  nur  noch  einige  Jahre
mit  dem  gleichen  Geheimniskram  umgeben  wie  in  den  schlimmen  Tagen  des
Ausnahmegesetzes.  In  einzelnen  Wahlkreisen,  so  z.  B.  im  zweiten  Berliner ­
  Reichstagswahlkreis,  ging  man  ziemlich  bald  dazu  über,  die  Korporaversammlungen ­
  als  Konferenzen  der  Sozialdemokratie  des  Kreises  („Kreiskonferenz") ­
  polizeilich  anzumelden.  Im  allgemeinen  war  man  jedoch  der
Ansicht,  daß  die  Polizei,  die  sich  in  den  angemeldeten  Versammlungen
regelrecht  einstellte,  bei  diesen  Besprechungen  nichts  zu  suchen  habe,  und
unterließ  die  Bekanntgabe.  Da  mußte  man  sich  denn  freilich  durch  gute
Vorsorge  gegen  Überraschungen  schützen  und  war  geschult  und  gewitzt
genug,  es  zweckentsprechend  zu  besorgen.  Die  Polizei  wußte,  daß  die  „Korpora" ­
  noch  stattfanden,  ehe  sie  aber  dazu  kam,  eine  Sitzung  der  Vertrauensmänner ­
  zu  überraschen  und  dann  aufzulösen,  war  diese  aufgeflogen  oder  in
eine  harmlose  Zusammenkunft  verwandelt.
An  die  Stelle  des  sozialdemokratischen  Zentralkomitees  von  Berlin,
das  unter  dem  Sozialistengesetz  eine  so  große  Rolle  gespielt  hatte  und  dessen
letzte  Sitzung,  vom  Mitglied  Leinrich  Wörmer  einberufen,  am  ersten
Sonntag  des  Jahres  1891  stattfand,  trat  nun  das  Institut  der  gemäß  dem
Parteistatut  zu  ernennenden  Vertrauenspersonen.  Je  nach  ihrer  Größe
wählten  die  einzelnen  Wahlkreise  Berlins  bis  zu  vier  Vertrauenspersonen,
und  zwar  wurden  als  erste  für  diesen  Posten  gewählt  die  Genossen:
August  Tätervw  (Berlin  I),  L.  Kleinert  (Berlin  II),  Stephan  Fritz
(Berlin  III),  O.  Leindorf  und  R.  Wengels  (Berlin  IV  Osten),
L.  Blaser  und  Fritz  Zubeil  (Berlin  IV  Südosten),  Carl  Gabbert
(Berlin  V),  Franz  Fischer,  Jul.  Grasnick,  W.  Martin  und
Fr.  Schwabe  (Berlin  VI.)
            
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