fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

32 
Meine Ueberzeugung geht also dahin, daß die Bezirksstellen eine ungeheuere 
Verteuerung der sozialen Versicherung zur Folge haben werden. Die von der 
Regierung gewählte Form der Organisation bedeutet nicht, wie sie meint, eine 
Zusammenfassung und Vereinfachung der Agenden, sondern deren Komplikation und 
Vervielfachung. 
Die Begründung der Regierung. 
Gegen diese meine Ausführungen wendet sich die neue Regierungsvorlage 
in etwas ausführlicherer Weise. 
Ich schalte zuerst das von der Regierung beliebte Argument von der 
Analogie mit den Bestimmungen der neuen deutschen Reichsversicherungsordnung 
von vornherein aus. Die deutschen Versicherungsämter, die eingeführt werden 
sollen, bedeuten wenigstens theoretisch einen großen Fortschritt, indem sie alle 
behördlichen Angelegenheiten der Versicherung eigenen Amtsorganen zuweisen und 
zu der Entscheidung das Laienelement in weitgehendem Maße heranziehen. Es 
ist eine Irreführung, wenn man sich bei der Verteidigung der Bezirksstellen auf 
die deutsche Reichsversicherungsordnung bezieht. 
Die Notwendigkeit und Ersprießlichkeit der Bezirksstcllen wird nun im 
wesentlichen wie folgt begründet. 
Man müsse vor allem eine vollständige Evidenz über alle Versicherten im 
Bezirke Herstellen. Der Mangel einer Konzentrationsstelle habe bisher die Durch 
führung der Versicherung verhindert. Der Hauptzweck der Einheitskasse werde 
durch die Bezirksstclle erfüllt. Eine unbefangene Betrachtung müsse aber auch 
erweisen, daß die Befürchtungen über die hohen Verwaltungskosten vollständig 
unbegründet sind. Die Bezirksstellen werden den Trägern der Versicherung einen 
sehr wesentlichen Teil ihrer Verwaltungsarbeiten abnehmen. Es könne gar nicht 
behauptet werden, daß die Besorgung der Geschäfte für die Invaliden- und 
Unfallversicherung bei den Bezirksstellen mehr Kosten verursachen werde, als bei 
den Krankenkassen. Das Gegenteil sei zu erwarten. Nach der Absicht des 
„Programms" hätten die Krankenkassen zwei Gruppen von Agenden zu besorgen 
gehabt, zu deren erster das Melde- und Evidenzhaltungswesen sowie die Ein 
ziehung der Beiträge gehören, zu deren zweiter alle Agenden gehören, die mit 
der Zuerkennung und der Auszahlung der Unterstützungen verknüpft sind. Diese 
beiden Wirkungskreise scheiden sich deutlich von einander. Jede geordnete 
Krankenkasse müßte diese in zwei Abteilungen besorgen, die vollständig von 
einander getrennt sind, mit einander nichts gemeinsam haben, als vielleicht die 
Buchhaltung, das Amtslokal und den leitenden Beamten. Bei der Errichtung 
der Bezirksstellen würde nun die eine Abteilung einfach räumlich von der 
anderen getrennt, indem sie an die Bezirksstelle übergehe. Daraus können Er 
sparungen erwartet werden, soweit die Invaliden- und Unfallversicherung in 
Betracht komme. Bei der Krankenversicherung werde man wohl gewisse Kompli 
kationen in den Kauf nehmen müssen, deren Kosten aber sicherlich überschätzt und 
die durch Ersparungen ausgewogen würden. Die Krankenkassen werden ihren bis 
herigen Apparat nicht aufrecht erhalten müssen, da sie auf dem Wege 
der Kontrolle die Ausführung der Agenden durch die Bezirksstellen werden über 
wachen können. Die Kontrolle würde durch Bevollmächtigte der Kassen ausgeführt 
werden. Uebrigens liege eine Bürgschaft dafür auch schon in der Vertretung der 
Krankenkassen im Vorstande der Bezirksstcllen. 
Der Geschäftsgang werde sich etwa wie folgt abspielen. Die Krankenkassen 
würden regelmäßig Auszüge aus den Kontis der Dienstgebcr erhalten. Es wäre 
auch dagegen nichts einzuwenden, darüber hinaus den Krankenkassen Mitteilungen 
über die Bcitragsleistungen der einzelnen Versicherten zukommen zu lassen und 
zwar mit Hilfe eines Abklatsches von jeder Beitragsvorschreibung. Heute seien bei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.