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Meine Ueberzeugung geht also dahin, daß die Bezirksstellen eine ungeheuere
Verteuerung der sozialen Versicherung zur Folge haben werden. Die von der
Regierung gewählte Form der Organisation bedeutet nicht, wie sie meint, eine
Zusammenfassung und Vereinfachung der Agenden, sondern deren Komplikation und
Vervielfachung.
Die Begründung der Regierung.
Gegen diese meine Ausführungen wendet sich die neue Regierungsvorlage
in etwas ausführlicherer Weise.
Ich schalte zuerst das von der Regierung beliebte Argument von der
Analogie mit den Bestimmungen der neuen deutschen Reichsversicherungsordnung
von vornherein aus. Die deutschen Versicherungsämter, die eingeführt werden
sollen, bedeuten wenigstens theoretisch einen großen Fortschritt, indem sie alle
behördlichen Angelegenheiten der Versicherung eigenen Amtsorganen zuweisen und
zu der Entscheidung das Laienelement in weitgehendem Maße heranziehen. Es
ist eine Irreführung, wenn man sich bei der Verteidigung der Bezirksstellen auf
die deutsche Reichsversicherungsordnung bezieht.
Die Notwendigkeit und Ersprießlichkeit der Bezirksstcllen wird nun im
wesentlichen wie folgt begründet.
Man müsse vor allem eine vollständige Evidenz über alle Versicherten im
Bezirke Herstellen. Der Mangel einer Konzentrationsstelle habe bisher die Durch
führung der Versicherung verhindert. Der Hauptzweck der Einheitskasse werde
durch die Bezirksstclle erfüllt. Eine unbefangene Betrachtung müsse aber auch
erweisen, daß die Befürchtungen über die hohen Verwaltungskosten vollständig
unbegründet sind. Die Bezirksstellen werden den Trägern der Versicherung einen
sehr wesentlichen Teil ihrer Verwaltungsarbeiten abnehmen. Es könne gar nicht
behauptet werden, daß die Besorgung der Geschäfte für die Invaliden- und
Unfallversicherung bei den Bezirksstellen mehr Kosten verursachen werde, als bei
den Krankenkassen. Das Gegenteil sei zu erwarten. Nach der Absicht des
„Programms" hätten die Krankenkassen zwei Gruppen von Agenden zu besorgen
gehabt, zu deren erster das Melde- und Evidenzhaltungswesen sowie die Ein
ziehung der Beiträge gehören, zu deren zweiter alle Agenden gehören, die mit
der Zuerkennung und der Auszahlung der Unterstützungen verknüpft sind. Diese
beiden Wirkungskreise scheiden sich deutlich von einander. Jede geordnete
Krankenkasse müßte diese in zwei Abteilungen besorgen, die vollständig von
einander getrennt sind, mit einander nichts gemeinsam haben, als vielleicht die
Buchhaltung, das Amtslokal und den leitenden Beamten. Bei der Errichtung
der Bezirksstellen würde nun die eine Abteilung einfach räumlich von der
anderen getrennt, indem sie an die Bezirksstelle übergehe. Daraus können Er
sparungen erwartet werden, soweit die Invaliden- und Unfallversicherung in
Betracht komme. Bei der Krankenversicherung werde man wohl gewisse Kompli
kationen in den Kauf nehmen müssen, deren Kosten aber sicherlich überschätzt und
die durch Ersparungen ausgewogen würden. Die Krankenkassen werden ihren bis
herigen Apparat nicht aufrecht erhalten müssen, da sie auf dem Wege
der Kontrolle die Ausführung der Agenden durch die Bezirksstellen werden über
wachen können. Die Kontrolle würde durch Bevollmächtigte der Kassen ausgeführt
werden. Uebrigens liege eine Bürgschaft dafür auch schon in der Vertretung der
Krankenkassen im Vorstande der Bezirksstcllen.
Der Geschäftsgang werde sich etwa wie folgt abspielen. Die Krankenkassen
würden regelmäßig Auszüge aus den Kontis der Dienstgebcr erhalten. Es wäre
auch dagegen nichts einzuwenden, darüber hinaus den Krankenkassen Mitteilungen
über die Bcitragsleistungen der einzelnen Versicherten zukommen zu lassen und
zwar mit Hilfe eines Abklatsches von jeder Beitragsvorschreibung. Heute seien bei