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stücken zahlte und, wenn ausdrücklich Gold verlangt wurde, dafür eine
Extragebühr (Prämie) forderte —, so hatten wir doch in Deutschland,
sei es auch nur dem Namen nach, bis zum 1. Oktober 1907 die
hinkende Goldwährung. Von diesem Tage ab war die Ein
lösung der Noten in Gold durch Gesetz verbürgt, und Deutschland hatte
jetzt die bereits durch das Münzgesetz von 1873 vorgesehene „Reichsgold-
währung". Mit dem 4. August 1914 wurde dann die Goldwährung in
Wirklichkeit wieder aufgehoben.
1) Papierwährung*).
Das Wesen der Papierwährung besteht darin, daß papierne Geld
zeichen, die auf einen bestimmten Betrag Metallgeld lauten, deren Ein
lösbarkeit in Metallgeld jedoch aufgehoben ist, mit gesetzlicher Zahlungs
kraft (Zwangskurs) ausgestattet sind, d. h. von den Staats
angehörigen angenommen werden müssen. Daneben gibt es noch un-
eigentliches Papiergeld, das jederzeit in Währungsgeld umgetauscht
wird. Solche Geldersatzmittel waren z. B. die deutschen Reichskassen
scheine und die Banknoten bis zum 4. August 1914. Weiteres hierüber
s. S. 90 ff. Ist der Kredit des Staates gesichert, so wird auch eine vor
übergehend stärkere Ausgabe von Papiergeld nichts daran ändern, daß
es im privaten Verkehr in gleicher Weise wie das Metallgeld umläuft.
Hat jedoch der Staat in großer Finanznot das Papiergeld stark ver
mehrt, so werden dadurch die Metallmünzen aus dem Verkehr gedrängt.
Das Papiergeld ist dann zum alleinigen Umlaufs- und Zahlungs
mittel und hiermit auch zum Wertmaß geworden. Das Ausland ver
langt, daß die Zahlungen für Warenbezüge, Zinsen usw. in Hartgeld
geleistet werden. Papier nimmt es nur mit einem Disagio; das Edel
metallgeld wird zu einer Ware (mit einem gewissen Seltenheitswert),
deren Preis in Papier ausgedrückt wird. Die Entwertung des Papier
geldes gegenüber dem ursprünglichen Metallgeld kommt in dem Agio
(Aufgeld) der Metallmünzen zum Ausdruck. Während Goldgeld sich nie-
mals weit entfernen kann vom Wert ungemünzten Goldes oder dem
anderer Goldmünzen gleichen Feingehaltes, bestehen für den Wert des
*) Auf Einzelheiten einzugehen, verbietet der Raum. Es sei insbesondere
verwiesen auf die Arbeiten von Helffcrich, Knapp, Lexis und
Adolph Wagner.