Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

428 
Zweifel bestehe» vielfach, ob und unter welchen Voraussetzungen Bank 
häuser für Auskünfte und Ratserteilung, für die E m p s e h l u n g von 
Wertpapieren regreßpflichtig gemacht werden können. Das Publi 
kum ist, schlägt eine Spekulation fehl, geneigt, den Bankier dafür ver 
antwortlich zu machen. § 347 des HGB. sagt: „Wer aus einem Geschäfte, 
das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zu Sorgfalt 
verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzu 
stehen", und nach § 384 des HGB. hat der Bankier als Kommissionär 
die Pflicht, „das Interesse des Kommittenten wahrzunehmen". Er muß 
besonders vorsichtig sein, wenn er einem Kunden von einem beabsichtigten 
Geschäft abrät und ein anderes vorschlägt. Vom Bankier, der einen Rat 
schlag erteilt, lvird verlangt, daß er die Tatsachen, die für oder gegen 
den Ankauf eines Wertpapieres sprechen, genau geprüft hat; er muß es 
verstehen, die Mitte zwischen Pedanterie und Tollkühnheit einzuschlagen. 
Die Entwicklung der Kurse kann er nicht prophezeien; er soll aber die 
Tatsachen, die zugunsten oder zuungunsten der in Frage kommenden 
Effekten sprechen, anführen, die Lage des betreffenden Unternehmens 
schildern, seine Ansichten über die Gestaltung des Geld- und Effekten- 
Marktes äußern usw. Die Entscheidung muß der Kunde selbst fällenst. 
VII. Die Kurse. 
]. Die Börsenmakler. 
Weil eine Umfrage unter den Börsenbesuchern, wer von einem genann 
ten Wertpapiere zu einem bestimmten Kurse einen bestimmten Betrag 
abzugeben, bzw. zu verkaufen bereit ist, sehr zeitraubend wäre und meistens 
st Beherzigenswerte Worte richtete Wassermann, Vorstandsmitglied 
der Deutschen Bank, auf dem VI. Allgemeinen Deutschen Bankiertag (September 
1925) an seine Standesgenossen, die berufen sind, das Publikum bei Kapitals 
anlagen zu beraten: „Sehen Sie sich das Papier, das Sie dem Sparer ver 
kaufen, sehr genau an. Der Sparer will Reute haben, er ivill sie auch 
w i r k l i ch haben, und bei den gegenwärtigen Zinsverhältnissen hat er auch 
Anspruch auf eine ansehnliche Reute. Aber prüfen Sie genau, ob in dem 
Papier, das der Sparer kaufen soll, nicht mehr versprochen wird, als später 
tatsächlich geleistet werden kann. Keine noch so hohe Vermittlungs 
provision darf den Bankier dazu verführen, von solcher Prüfung Abstand 
zu nehmen."
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.