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Zweifel bestehe» vielfach, ob und unter welchen Voraussetzungen Bank
häuser für Auskünfte und Ratserteilung, für die E m p s e h l u n g von
Wertpapieren regreßpflichtig gemacht werden können. Das Publi
kum ist, schlägt eine Spekulation fehl, geneigt, den Bankier dafür ver
antwortlich zu machen. § 347 des HGB. sagt: „Wer aus einem Geschäfte,
das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zu Sorgfalt
verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzu
stehen", und nach § 384 des HGB. hat der Bankier als Kommissionär
die Pflicht, „das Interesse des Kommittenten wahrzunehmen". Er muß
besonders vorsichtig sein, wenn er einem Kunden von einem beabsichtigten
Geschäft abrät und ein anderes vorschlägt. Vom Bankier, der einen Rat
schlag erteilt, lvird verlangt, daß er die Tatsachen, die für oder gegen
den Ankauf eines Wertpapieres sprechen, genau geprüft hat; er muß es
verstehen, die Mitte zwischen Pedanterie und Tollkühnheit einzuschlagen.
Die Entwicklung der Kurse kann er nicht prophezeien; er soll aber die
Tatsachen, die zugunsten oder zuungunsten der in Frage kommenden
Effekten sprechen, anführen, die Lage des betreffenden Unternehmens
schildern, seine Ansichten über die Gestaltung des Geld- und Effekten-
Marktes äußern usw. Die Entscheidung muß der Kunde selbst fällenst.
VII. Die Kurse.
]. Die Börsenmakler.
Weil eine Umfrage unter den Börsenbesuchern, wer von einem genann
ten Wertpapiere zu einem bestimmten Kurse einen bestimmten Betrag
abzugeben, bzw. zu verkaufen bereit ist, sehr zeitraubend wäre und meistens
st Beherzigenswerte Worte richtete Wassermann, Vorstandsmitglied
der Deutschen Bank, auf dem VI. Allgemeinen Deutschen Bankiertag (September
1925) an seine Standesgenossen, die berufen sind, das Publikum bei Kapitals
anlagen zu beraten: „Sehen Sie sich das Papier, das Sie dem Sparer ver
kaufen, sehr genau an. Der Sparer will Reute haben, er ivill sie auch
w i r k l i ch haben, und bei den gegenwärtigen Zinsverhältnissen hat er auch
Anspruch auf eine ansehnliche Reute. Aber prüfen Sie genau, ob in dem
Papier, das der Sparer kaufen soll, nicht mehr versprochen wird, als später
tatsächlich geleistet werden kann. Keine noch so hohe Vermittlungs
provision darf den Bankier dazu verführen, von solcher Prüfung Abstand
zu nehmen."