Full text : Neueste Zeit (Abt. 3)

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Stille  Reserven.

2.  Durch  Überbewertung  der  Passiva.  Selten  werden  Schulden ­
  höher  bewertet;  in  anderen  Fällen  werden  bereits  verdiente
Gewinne  bilanzmäßig  unsichtbar  zurückgestellt  Solche  ,,unverrechnete“
  Gewinne,  z.  B.  Konsortialgewinne,  verschwinden  iß
der  B.  unter  den  Kreditoren 1 );  sie  sind  die  stillen  Reserven
im  engeren  Sinne.
„Eine  andere  Art,  für  solche  stille  Reserven  vorzusorgen,
besteht  darin,  daß  erzielte  Gewinne  einstweilen  unverrechnet
bleiben.  Eine  Bank,  die  in  einem  besonders  günstigen  Jahre
zahlreiche  Konsortialgeschäfte  erfolgreich  abgewickelt  hat,  wird
in  der  Regel  geneigt  sein,  einen  Teil  der  daraus  erzielten  Gewinne
zu  reservieren,  sei  es  in  Form  von  Abschreibungen  auf  andere
Konsortialengagements  oder  indem  sie  irgendwo  versteckt  werden. ­
  Diese  Vorsorge  ermöglicht  natürlich,  in  schlechteren  Jahren
die  auf  solche  Weise  zurückgehaltenen  Gewinne  hervorzuholen
und  zur  Aufbesserung  der  Erträgnisse  zu  verwenden.  Es  können
dann  niedrig  zu  Buch  stehende  Bestände  abgestoßen  und  auf
diese  Weise  eine  Gewinnsteigerung  erzielt  werden,  oder  es  werden
die  reservierten  und  versteckten  Gewinne  der  Vorjahre  nachträglich ­
  zur  Verrechnung  gebracht.“
Außer  diesen  unverrechneten  Gewinnen  können  stille  Reserven ­
  geschaffen  werden:  durch  Einstellung  von  Rücklagen
unter  die  Kreditoren,  durch  die  Berechnung  der  aus  noch  abzunehmenden
  Rohstoffen  bzw.  Devisen  bestehenden  Verpflichtungen ­
  an  das  Ausland  zu  verhältnismäßig  hohen  Devisenkursen,
durch  Einstellung  bestrittener  Schulden;  vgl.  auch  das  5.  Beispiel, ­
  17.  Abschnitt.
Für  die  Bilanzkritik  ist  zu  merken:  Es  gibt  sichtbare  und
unsichtbare  Abschreibungen,  sichtbare  und  geheime  Gewinne,
versteckte  Verluste,  echte  Kreditoren  und  „Gewinnkreditoren“,
Verschiebungen  innerhalb  der  einzelnen  Bilanzposten,  insbesondere ­
  in  der  Ertragsbilanz.  Es  gibt  „verschobene“  Gewinne
unter  den  Debitoren:  hohe  Gewinne  und  solche,  die  nicht  in
Erscheinung  treten  sollen,  werden  auf  Forderungen  der  Konzernund
  Tochtergesellschaften  abgeschoben,  Forderungen  an  diese

x )  Vgl.  Moll,  op.  cit.  S.  242  ft.;  Passow,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
und  Organisation  der  Aktiengesellschaft.  Jena  1907.  S.  89  ff.
            
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