Full text: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

1. Bruns-Lenel, Geschichte und Quellen des römischen Rechts. 161 
Die ganze Tätigkeit hörte auch bald wieder auf. Vom siebenten bis neunten Jahr— 
hundert wissen wir sast gar nichts mehr. Die exnον ν vuαν von Seo Isaurus 
(740) wurde als Gesetz verkündigt, hat aber durch ihre willkürlichen Neuerungen und 
doch wohl auch wegen der Stellung der Ikonoklasten kein Ansehen erlangen können!. 
Erst am Ende des neunten Jahrhunderts wurde durch den Kaiser Basilius Macedo 
(8672886) und seinen Sohn Leo Philosophus (886—6911) eine neue Tätigkeit 
angeregt. Justinians Gesetzbücher konnten selbst in ihren griechischen Bearbeitungen nicht 
mehr von der Praxis bewaͤltigt werden. Basilius unternahm daher die Vereinigung 
zu einem Ganzen unter Weglassung des Veralteten und Abkürzung des noch Geltenden. 
vrst Leo vollendete das Werk und veröffentlichte es unter dem Namen 7à αοανιν 
ιια). Es ist fast nur aus den griechischen Werken der Justinianischen Juristen 
zusammengesetzt, bei den Pandekten legte man die Bearbeitung des Anonymus und 
Anatolius' zu Grunde, beim Koder die von Thaleläus. Das Ganze wurde in 
sechzig Bücher mit Titeln geteilt, in jedem Titel stehen die aufgenommenen Stellen der 
Gesetzbbücher und Novellen in der alten Reihenfolge hintereinander, aber ohne In- und 
Substriptionen und einfach als diycerα und ιοαν&o mit Zahlen bezeichnet. Das System 
ist im ganzen das des Kodex, aber mit Abänderungen. Eine Art gesetzlicher Institutionen 
dazu ist das oöναειοNο von Basilius?, revidiert von Leo unter dem Titel oν- 
ν oν vöονν. Die Basiliken behielten ihre gesetzliche Geltung eigentlich bis zum 
Untergange des Reiches 1458. Indessen verlor man bei den kläglichen Zuständen, die 
durch das lateinische Kaisertum (1204 -1261) herbeigeführt wurden, die Fähigkeit, die 
Basiliken zu durchbringen und zu benutzen. Sie wurden durch Auszüge aus dem Leben 
verdrängt, so sehr, daß auch nicht eine einzige vollständige Handschrift im fünfzehnten 
Jahrhundert in das westliche Europa gelangt ist oder neuerdings in Griechenland oder 
— 
berhaupt erst im sechzehnten Jahrhunderte bekannt, wo namentlich Cujaz die ersten 
Bruchstucke herausgab. Seitdem ist zwar vieles Weitere aufgefunden, teils direkt, teils 
wenigstens in späleren Auszügen und anderen Schriften, allein vollständig haben wir 
das Werk auch jetzt noch nicht?. 
S. Das neue Gesetzbuch rief auch wieder eine neue wissenschaftliche Tätigkeit hervor. 
eon Leos Sohn, Konstantinus Porphyrogennetus, ließ einen amtlichen 
Kommentar zu den Basiliken aus den Schriften der Justinianischen Juristen zusammen— 
stellen, der in den Handschriften unter Bezeichnung der Verfasser auf den Rand geschrieben 
ne Dies sind die sogenannten Tαν_αραν ν αναιαν, die für uns als Ergänzung 
es Basilikentertes von großem Werte sind. Geringen Wert haben die αι α_ιανοαρpα, 
h. die Anmerkungen, die von den späteren Juristen allmählich hinzugefügt und im 
in Jahrhunderte zu einer Art glossa ordinaria verarbeitet wurden. Wir nennen 
e diese Anmerkungen „Scholien“; eigentlich nannte man 676240ᷣ nur die kurzen Wort- 
erklärungen und Zitates. 
a Die selbständigen Schriften aus der Zeit bis zum dreizehnten Jahrhunderte sind fast nur 
Auszüge smnrοιο, οναι) oder Übersichten sorrbueuc) oder furze Handbücher (noανειοον) 
JF Ausgabe in: Zachariae, Collectio librorum iuris graeco-romani. 1852. Ferner von 
6. Aguterratus 1889. 887 
usgabe: Zachariao, O ι_εαι_οοα ααο&s. 
—** in; —S— —— librorum iuris graeco-romani. 1852. 
* .Die serste vollstündigere Ausgabe war von Fabrot, * voll. fol. 1647. Die, peuge hr 
erponstandigte ist: Basilivorum übri LX, cd. E. Héimbaceh. VI voll. 4. 1838270. Die 
bolegomena im 6. Bande enthalten eine genaue Ausführung über Entstehung 5 
—— der Bafiliken. Wichtige Rachträge zu Buch 185519 liefert: Supplewentur 3 d id abn, 
nrn achianae, ed. Zarie ab Wöeitere Rachträge bes. u Buch. 34 ee 
halt in dem 1897 erschienenen 7. Bd. der Heimbachschen Ausgabe, edd. Ferrinie q — ent⸗ 
iten und zu Buch 8860 gus einem nenentdecklen Vaumpfest der Vatikanischen Bibliothek noch 
erwarten vgl. Fer rini, Byzant. Ztschr. XI, S. 105f.) 8 
Näheres über diese Schouen Fin Heimbachs Bafiliken VI 191-2185. 
Eneyklopadle der Nehtswissenian her Neutean. J.Aum.
	        
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