Nr 035 A
Ein Vertreter des Finanzministeriums be-
zeichnete es als unrichtig, daß nur für Arbeiterstellen,
aber nicht zu Bauernstellen Beihilfen gewährt worden
seien. Ein Erlaß vom 15. Dezember 1906 besage aus-
drücklich, daß die großen Kolonisationsgesellschaften Bei-
hilfen nicht nur zu den Arbeiterstellen, sondern auch zu
den Bauernstellen bekämen im Ausmaß von 500 bis 800 M
steigend mit dem Kleinerwerden der Stelle. Das zweite Er-
fordernis, daß diese Beihilfen für öffentlich-rechtliche Zwecke
und jedenfalls gemeinnützig verwendet werden sollten, sei
auch durch diesen alten Erlaß längst erfüllt. Der Er-
laß sehe vor, daß diese Beihilfen in einen Ausgleichs-
fonds fließen, der bei den Gesellschaften zu bilden sei, aus dem
Entnahmen nur zulässig seien nach Anhörung der General-
kommission mit Genehmigung des Aufsichtsrats, in dem der
Staat maßgebend vertreten sei. Er glaube nicht, daß 800 /
zu wenig seien, und in Posen und Westpreußen sei in
gewissen Fällen sogar bis 1 000 M gegangen worden.
Die innere Kolonisation sei kein jo schlechtes Geschäst,
daß die Siedlungsgesellschaften unter allen Umsständen
unterstütßungsbedürftig seien. Man möge sich darüber nicht
täuschen. Wenn gut eingekauft und ktaufmännisch richtig
gewirtschaftet werde, sei das Beihilfenerfordernis nur
gering. Aus der letten Bilanz der Ostpreußischen Land-
gesellschaft gehe hervor, daß die Beihilfen, die der Staat ihr
seit ihrem Entstehen gegeben habe, alle noch vorhanden
seien. Es seien Rückstellungen da von über 1'/, Millionen
Mark, und es sei keiner von den vielen Hundert An-
ssiedlern, die in Ostpreußen angesetzt worden seien, aus
Verschulden der Gesellschaft in Schwierigkeit gekommen,
die Zinsen der Ressthypotheken gingen ausgezeichnet ein,
und Rentenstundungen seien nur ganz wenig zu ver-
zeichnen. Die finanzielle Unterstützung dieser Siedlungs-
gesellschasten brauche man deshalb nicht zu hoch zu
spannen. Im Gegenteil, es sei im Interesse der Sache
dringend davor zu warnen. Denn unrichtig bemessene oder
falsch verabreichte Beihilfen kämen lediglich den Verkäufern,
nicht aber den Siedlern zugute.
Zu Antrag 79 wurde von dem achten Redner
bemerkt, daß er die Wünsche des Antrages Drucksache
Nr 177, §8 9 und 10 wiedergebe; er werde mit Ausnahme
der Nr IV zugunsten des Kompromißantrages 81 zurück-
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Rahmen des vorliegenden Entwurfs aufzunehmen, in die
Form einer Resolution gekleidet, die als Antrag 82
eingebracht werde:
folgende Resolution anzunehmen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen,
in den Etat des Jahres 1915 zur Durchführung
der Bestrebungen der ländlichen Wohlfahrtspflege
und Heimatpflege besondere Mittel einzustellen
und dem Landtage eine Nachweisung darüber
vorzulegen, in welcher Weise eine Verwendung
dieser Mittel erfolgen soll.
Die Notwendigkeit einer energischen Förderung der
ländlichen Wohlfahrtspflege bedürfe keines näheren Nach-
weises. Sie sei ein äußerst wirksames Mittel, den
Bauernstand an die Scholle zu fesseln und der Landflucht
entgegenzutreten.
Von anderer Seile wurde zu Antrag 81 bemerkt,
daß er sich auch vollständig im Rahmen der Anregungen
bewege, die in dem Antrage auf Drucks. Nr 214 zum
Ausdruck gebracht worden seien.
Von verschiedenen Seiten, dem neunten und
dem vierten Redner, wurde Antrag 81 noch besonders
befürwortet unter Hinweis auf die Notwendigkeit der
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