fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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stituierten Gewerbegericht geschehen. Während sonst solche Einigungs 
verhandlungen womöglich in engster Abgeschlossenheit gepflogen werden, ward 
für diese mit Rücksicht auf das große Interesse, welches die Öffentlichkeit 
an dem Streik nahm, der Bürgersaal des Rathauses gewählt, den dann 
auch am festgesetzten Tage, dem 19. Februar, eine Zuhörerschaft von gegen 
500 Personen aus den verschiedensten Bevölkerungsklassen füllte. Gelehrte 
und Handwerker, Studenten und Arbeiter, Fabrikanten und Kaufleute, 
Männer und Frauen folgten, nicht nach ihrer Klassenzugehörigkeit, sondern 
fast streng nach ihrer Parteinahme für die Kampfparteien getrennt, gespannt 
den Verhandlungen, die nahezu zehn Stunden — von 10 Ahr vormittags, 
mit einer Stunde Anterbrechung, bis 8 1 / 2 Ahr abends — dauerten. Das 
Einigungsamt bestand aus dem Magistratsassessor von Schulz als Vor 
sitzenden, den Fabrikanten Weigert und Gerschel als Beisitzern sowie 
dem Rentier Brock, einem früheren Konfektionär, als Vertrauensmann der 
Arbeitgeber, den Arbeitern Ad. Schulz und £. Stubbe als Beisitzern und 
dem Schneider Witte als Vertrauensmann der Arbeiter. Vor Gericht ver 
treten waren die Fabrikanten durch 9, die Zwischenmeister durch 17 und 
die Arbeiter durch 7 Personen: die um zwei Berufskollegen verstärkte Fünfer 
kommission. Das Ergebnis der langen und eingehenden Verhandlungen war 
ein Kompromiß, über das für die Herrenkonfektion vom Einigungsamt ein 
Protokoll aufgenommen wurde. Es erhielt auf diese Weise einen amtlichen 
Charakter und ward von allen Beteiligten unterzeichnet. Die Fabrikanten 
der Damenmäntel-Konfektion zogen es vor, die Abmachung als freie Ver 
einbarung abzuschließen, über die indes auch ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt 
und von den Vertretern der drei Parteien unterzeichnet wurde. Die Be 
dingungen waren in beidenFällen: 1. die Zusage einer Erhöhung der Lohnsätze; 
2. Gegenseitigkeitsverpflichtungen in bezug auf allseitige Durchführung der 
Tarife (die Fabrikanten sollten nur tariftreuen Meistern Arbeiten geben, 
Meister und Arbeiter nur für tariftreue Firmen arbeiten); 3. Bestimmungen 
über Schlichtung von Tarifstreitigkeiten durch paritätische Schiedskommissionen 
und 4. bessere Regelung der Abfertigung der Heimarbeiter. Die Lohn 
erhöhung sollte in der Herrenkonfektion in 12 T / 3 Prozent Aufschlag auf alle 
vor dem Streik bezahlten Lohnsätze bestehen, die unterhalb eines provisorisch 
aufgestellten Mindesttarifs stünden; in der Damenmäntel-Konfektion ver 
pflichteten sich die Vertreter der Fabrikanten, bei ihren Mandatgebern Lohn 
erhöhungen für Meister und Arbeiter zu befürworten, die sich bei den ganz 
niedrigen Löhnen auf 30 Prozent, bei den besten Löhnen auf 10 Prozent 
Zuschlag berechneten. Die endgültige Festsetzung der Mindcsttarife in der 
Herren- und Knabenkonfeftion sollte erfolgen, nachdem das Einigungsamt 
auf Grund von Erhebungen über die Arbeitsvcrhältnisse in der Berliner 
Konfektionsschneiderei ein Gutachten abgegeben hätte, und diese Erhebungen 
sollten unter Hinzuziehung von Vertretern der Beteiligten unverzüglich ihren 
Anfang nehmen. 
Da an Aufbringung so großer Mittel, um 30000 Streikende längere 
Zeit zu unterstützen, nicht zu denken war, und cs sich bei der großen Mehrheit 
dieser um sehr arme und widerstandsschwache Elemente handelte, konnte 
man diese Abmachungen als einen schönen Erfolg der Bewegung betrachten. 
Bei loyaler Durchführung bedeuteten sie, wenn sie auch nicht alles brachten, 
was die Arbeiter verlangt hatten, einen wesentlichen Schritt vorwärts
	        
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