Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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1889 wurde die Organisation des Rekurswesens bei Bußen 
angegriffen, weil das Zentral kainite als Rekursinstanz fungirte, 
während sein Ausschuß Bußen füllte. Man klagte, das Zentral- 
komite sei damit Richter und Partei zugleich. Den Klagen 
wurde zuerst insofern Rechnung getragen, daß nun eine spezielle 
Reknrskommission aus Nichtausschuß-Mitgliederu der Zentral 
leitung ernannt wurde. Doch genügte auch dies nicht. Die 
Delegirtenversammluug vom 1. August 1890 beschloß die Be 
stellung einer von ihr zu wühlenden, eigenen Rekurskommission, 
worin das Zentralkomite nicht vertreten war. imb nahm in der 
gleichen Sitzung deren Wahl vor. Die Wahl fiel fast durchwegs 
ans verdientere, zurückgetretene Mitglieder des Zentralkvmitc. 
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Schon unmittelbar nach der Verbandsgründung waren %«faffungs. 
Zweifel darüber laut geworden, ob eine solche Schöpfung im Verbandes/ 
Einklänge mit der von der schweizerischen Bundesverfassung 
vom Jahre 1874 den Bürgern garantiran Handels- und 
Gewerbefreiheit sei. Man sagte, wenn es auch richtig sei, 
daß der Verband formell Niemanden zum Beitritt verpflichte, 
geschehe dies doch faktisch, da für lohnende Ausübung des 
Stickereigewerbes außer Verband keine Möglichkeit vorliege, 
wenn dem außer Verband sich Befindlichen jeder Verkehr mit 
Verbandsgenossen abgeschnitten sei. Mit der Ausdehnung, 
welche der Verband erlangt habe, sei eine Ausübung des 
Stickereiberufes, sei es als Kaufmann, Fergger, Fabrikant 
oder als Sticker, außer dem Verbände eigentlich unmöglich 
geworden, was einer Umgehung der Handels- und Gewerbe- 
freiheit gleichkomme. Ebenso könne der Verband diese ver 
fassungsmäßig garantirte Freiheit dem einzelnen Stickerei- 
interessenten dadurch illusorisch machen, daß er ihm die Auf 
nahme in den Verband verweigere. Zweifel nach dieser 
Richtung fanden durch eine Beschlussesfassuug des schwei 
zerischen Bundesrathes vom 14. September 1886 ein für
	        
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