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Laß solche Zustände nicht ohne weiteres als „Handwerksmißbräuche"
hingestellt werden können; denn solange in einem größeren Gebiete
ein sehr lebhafter Austausch geistiger und materieller Guter fehlt, solange
ein reger Verkehr nicht dafür sorgt, die an und für sich bestehenden
lokalen Verschiedenheiten von Ort zu Ort möglichst auszugleichen, solange
nicht die an den Peripherieen großer Gebiete gelegenen Gebietsteile
entweder durch energischen Güterumsatz oder durch zentralisierte
Verwaltung ihrer Verhältnisse zu einer lebhaft bewußten wirtschaftlichen
Einheit zusanimengehalten werden, so lange sind die lokalen wirtschaftlichen
Voraussetzungen, welche die natürliche Grundlage des ganzen
ökonomischen Lebens bilden, stärker als der Wille, der aus lauter
gleichberechtigt-nebeneinander-stehenden Korporationen gebildeten interurbanen
Gemeinschaft. Die notwendige Folge solcher Zustände ist das
innere wirtschaftliche Auseinanderfallen der äußerlich und politisch
vielleicht zusammengehörenden Einheit. Das ist das innere Bedingtsein
der verschiedenen Verhältnisse, welche den Reichsstädten auf dem Reichstag
zu Regensburg zu Beschwerden Veranlassung gegeben hatten; die
äußere Form aber dieser auf verschiedenen wirtschaftlichen Grundlagen
entstandenen Verschiedenheit ist das Auseinanderfallen der ursprünglich
vielleicht als einheitlich gedachten interurbanen Einheit aller Weißgerberzünfte
in verschiedene kleinere Kreise, deren man hauptsächlich vier
unterscheiden kann, nämlich 1. der Rheinische Kreis mit den Rheinischen
Handwerksgebräuchen, 2. der Rößler-Kreis mit den Rößler-Handwerksgebräuchen,
3. der Schwäbische Kreis mit den Schwäbischen Handwerksgebräuchen,
4. der See-Städter Kreis mit den See-Städter Handwerksgebräuchen.
Sie alle sind Weiß- und Sämischgerber, und bei
ihnen allen ist das Rotgerben verboten; es haben sich aber neben
ihnen noch einige Plätze selbständig gehalten, welche eine fünfte, allerdings
nicht besonders benannte Gruppe bilden könnten, nämlich die Orte,
in welchen Weiß- und Rotgerberei vom gleichen Professionisten geübt
werden darf. Wie aus den Akten hervorgeht, umfaßt der Rheinische
Kreis des 17. Jahrhunderts unter anderem Straßburg, Speier, Würzburg,
Lohr, Ansbach, Nürnberg, Sulzbach, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg,
Frankfurt am Main und Frankfurt an der Oder. Die Gesellen
wandern nach Dänemark, Sachsen, Brandenburg, Lüneburg, Pommern,
Preußen, Schweiz. Der damalige Rößler-Kreis umfaßte Schlesien,
Lausitz, Meißen, Naumburg, auch Miltenberg, und die Gesellen wanderten
nach Ungarn, Böhmen, Bayern, Österreich, Schweden und Polen; der
Schwäbische Kreis umfaßte die Meister in Schwaben und demnach
unter anderem die Orte Augsburg, Memmingen, Ulm. Der See-Städter
Kreis umfaßte unter anderem Hamburg, Lübeck und Bremen. Man
sieht auf den ersten Blick, daß hier fast immer zusammengehörige