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Mehrproduktes an, das als Resultat der gesteigerten Produktiv
kräfte erscheint. Insoweit die Waren, die er besitzt, notwendige
Voraussetzung für die Entwickelung der gesellschaftlichen Pro
duktivkräfte sind, gelingt es dem Händler, diese Gesellschaft aus
zubeuten, einen Teil ihres Mehrproduktes zu erlangen.
Ähnlich, wenn das Kapital den unmittelbaren Produzenten
ausbeutet. Der Arbeiter braucht das Kapital, um produzieren zu
können, er kann es aber nur erhalten, wenn er dem Kapitalisten
einen Teil seines Arbeitsproduktes abtritt. Auch diesem gesell
schaftlichem Verhältnis liegt also das Streben nach Kraft
ersparnis zugrunde. So lange die Produktion nicht gesellschaft
lich organisiert ist, ist der Produzent gezwungen, einen Teil
seines Mehrproduktes, das er vermittelst der gesellschaftlichen
Produktivkräfte erhält, dem jeweiligen Besitzer dieser Kräfte
abzutreten.
Die Analyse der Grundrente hat uns gezeigt, daß deren Bil
dung nur dann möglich ist, wenn der Ackerbauer, nach Kraft
ersparnis strebend, sein Feld auszudehnen sucht und auf das
Eigentumsrecht Einzelner stößt. Die geringe Produktivität der
zusätzlichen Arbeitsaufwände veranlaßt ihn, den Boden der
Grundeigentümer zu bestellen, und dafür diesen einen Teil der
Produkte abzutreten. Die Ausdehnung der bebauten Bodenfläche
ist ebenso wie die Erhöhung des Kapitals die notwendige Bedin
gung für die produktivere Anwendung der Arbeit. Daher kann
sie auch die Bedingung für die Ausbeutung des Ackerbaues
werden.
Selbstverständlich hätte der Arbeiter auch mit den primitiven
Werkzeugen und der Bauer immer auf demselben Flecke seiner
Erde arbeiten können, aber die Produktivität dieser Arbeit wäre
bedeutend geringer und der Arbeiter sowohl wie der Bauer müß
ten schließlich Hungers sterben. Ganz gleich, ob die höhere
Arbeitsproduktivität davon herrührt, daß eine bestimmte Land
parzelle in der Nähe des Marktes liegt, oder davon, daß sie
fruchtbarer ist, oder schließlich davon, daß die weiteren Auf
wände auf den schon bestellten Böden weniger produktiv sind,
— immer erhält der Grundeigentümer den vollen Unterschied in