Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

tägiger  Laufzeit  gelten  als  „kurze  Sicht",  Wechsel  mit  56-  bis  90tägiger
Laufzeit  als  „lange  Sicht".  Domizilwechsel  sind  nicht  lieferbar.
Diese  Ausschließung  der  Domizilwechsel  (nicht  auch  der  Wechsel  mit
Zahlungsadresse!)  hat  seine  Ursache  darin,  daß  bis  zur  Novelle  von  1908
der  Akzeptant  eines  Domizilwechsels  von  der  wechselmäßigen  Haftung  befreit ­
  wurde,  wenn  nicht  rechtzeitige  Protestaufnahme  beim  Domiziliaten
erfolgt  war.
Als  vertretbar,  als  Gattungsware  gelten  die  Akzepte  der  Großbanken
und  einiger  weniger  großer  Privatbankfirmen,  die  Mitglieder  der  „Stempelvereinignng"
  sind.  Als  „Primadiskonten"  in  zweiter  Linie  kommen  die
Akzepte  der  anderen  großen  Berliner  Banken  und  Bankfirmen  und  von
einigen  der  großen  Provinzbanken  in  Betracht.  Sie  werden  in  Berlin
bzw.  in  Hamburg,  Frankfurt  a.  M.,  Leipzig  usw.  mit  gewissen  Einschränkungen ­
  (ine  dem  Vermittler  bekannt  sind  oder  von  Fall  zu  Fall  vereinbart
werden)  angenommen,  sind  also  nicht  ohne  weiteres  vertretbare
Werte;  im  allgemeinen  werden  sie  aber  an  der  Börse  und  im  Bankverkehr
„glatt  zum  Privatsatz"  gehandelt.
Nur  zu  einem  höheren  Satz  sind  loszuwerden  —  man  drückt  dies  auch
umschreibend  ans  „mit  Courtage  werden  gehandelt"  —;  die  Akzepte  großer
Handels-  und  Industrieunternehmen  („beste  Warenwechsel"),  die  Akzepte
von  Mittelbanken  und  mittleren  Privatbankfirmen.  Ob  und  in  welcher
Gesamtsumme  solche  Wechsel  als  Privatdiskonten  genommen  werden,  wird,
ebenso  wie  die  Höhe  des  Diskontsatzes,  in  der  Regel  von  Fall  zu  Fall
zwischen  den  Parteien  vereinbart.  Mitunter  sind  die  Zuschläge,  die  zum
Privatsatz  erhoben  werden,  zwischen  den  Parteien  für  längere  Zeit  geregelt.
Eine  weitere  Kategorie  bilden  die  „bankgirierten  Warenw
  e  ch  s  e  l",  d.  h.  Wechsel,  die  das  Giro  einer  guten  Bank  oder  Bankfirma
tragen  und  auf  Grund  dieser  Sicherheit  zu  einem  niedrigeren  Satz  als
dem  Banksatz  angekauft  werden.  Am  26.  März  1927  war  z.  B.  bei  einem
Banksatz  von  5  %  der  Satz  für  „bankgirierte  Warenwechsel"  für  erste
Banken  und  Bankhäuser  4 7 / 8 %,  für  bessere  Bankfirmen  und  Provinzbanken ­
  5%,  während  „Privatdiskonten"  4 7 / 2 —4 3 / 4  %  notierten.
An  derBörse  spielt  sich  der  Handel  in  Privatdiskonten  so  ab,  das;  die
seit  langer  Zeit  als  Makler  und  als  Properhändler  fungierende  Firma
F.  Meißner  L  Co.  Nachf.  Lei  den  Vertretern  der  am  Privatdiskonthandel
beteiligten  Firmen  täglich  anfragt,  ob  sie  Geber  oder  Nehmer  von

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