Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

III.  Nach  Sachwert  verzinsliche  Anleihen:
1 h°loo  für  jede  angefangene  Million,  berechnet  nach  dem  Einführungskurs. ­
  Mindestgebühr  400  RM.
IV.  Aktien:
für  jede  angefangene  Million  400  Reichsmark.
Ausnahmen:
a)  Bei  Kapitalhcrabsetzungen  von  Gesellschaften,  deren  Aktien  (Anteile)
bereits  eingeführt  waren,  wird  für  die  Einführung  der  herabgesetzten
Aktien  (Anteile)  die  Hälfte  des  Satzes  erhoben;
b)  für  Aktien  und  Anteile,  deren  Neuzulassnng  infolge  ihrer  Umstellung
auf  Reichsmark  gemäß  §  4  der  6.  Verordnung  zur  Durchführung  der
Verordnung  über  Goldbilanzcn  vom  5.  November  1924  erforderlich
ist,  gelangen  für  jede  angefangene  Million  100  Reichsmark  zur  Erhebung. ­

V.  G  e  n  u  ß  s  ch  e  i  n  c:
Dieselbe  Gebühr  tvie  für  die  Einführung  von  Aktien.  Für  nicht  auf
einen  Betrag  gestellte  Genußscheinc  beträgt  die  Gebühr  berechnet
nach  dem  Einführungskurs.  Mindestgebühr:  400  RM.
Im  Falle  gleichzeitiger  Einführung  mehrerer  G  a  t  t  u  n  g  e  »  von
Wertpapieren,  für  die  verschiedene  Kursnotierungen  stattfinden,  wird  die  Gebühr ­
  für  jede  Gattung  besonders  berechnet.
Bei  Wertpapieren,  die  nur  auf  ausländische  Währung  lauten,  ist  der  für  die
Umrechnung  der  fremden  Währung  in  die  deutsche  Währung  von  der  Zulassungsstelle ­
  festgesetzte  Kurs,  in  Ermangelung  eines  solchen  der  vom  Bundesrat ­
  festgesetzte  Kurs,  maßgebend.
Frankfurt  a.  M.  : )  ist  der  zweitgrößte  Wertpapiermarkt  in  Deutschland.
Früher  erhielt  die  Frankfurter  Börse  ihre  eigene  Note  durch  das
internationale  Geschäft  in  ILertpapieren;  insbesondere  wurden
auch  zahlreiche  amerikanische  Werte  hier  gehandelt.  Nach  Beschlagnahme
zahlreicher  ausländischer  Effekten  inDeutschland  ist  der  Handel  in  Auslandswerten ­
  naturgemäß  stark  eingeschränkt.  Geblieben  aber  ist  in  Frankfurt
der  Handel  in  Spezialwerten  der  entwickelten  Industrien  des  eigenen
Platzes  und  von  Südwestdcutschland,  die  z.  T.  n  u  r  in  Frankfurt  gehandelt ­
  werden.  Täglich  finden  zwei  Börsenversammlungen  statt:  die  Mittagsbörse ­
  von  12'/4—2 3 /4  und  die  Abendbörse  (mit  Ausnahme
der  Sonnabende)  von  6V4—6V2-  Die  Abendbörse,  die  hervorgegangen
toar  aus  den  Abendversammlungen  der  ehemaligen  „Efsekten-Sozietät",
i)  Literatur:  Otto  Wormser,  Die  Frankfurter  Börse.  Tübingen
1919.

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