Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  Vorstand  und  der  Überwachungs-Ausschuß  der  L.K.  haben  das
Recht,  jederzeit  von  einem  Vereinsmitglied  eine  größere  Sicherstellung
als  5  %  (bei  Vereinsmitgliedern  der  5.  Klasse  mit  20000  RM  Garantiesumme
  10  %)  des  ausmachenden  Betrages  und  anch  die  Sicherstellung  der
ersten  schwebenden  Verbindlichkeiten  bis  zu  der  freigelassenen  Höhe  von
100  000  RM  (bei  Vereinsmitgliedern  der  5.  Klasse  mit  20  000  RM
Garantiesumme  80  000  RM)  zu  verlangen.  Im  Frühjahr  1927  ist  bei
allen  Teilnehmern  die  Mininialdeckung  auf  15  %  erhöht  worden.
Wird  dem  Verlangen  nach  größerer  Sicherstellung  nicht  unverzüglich
nachgekommen,  so  ist  der  Überwachungs-Ausschuß  berechtigt,  die  Exekution
der  schwebenden  Termingeschäfte  des  Vereinsmitgliedes  vorzunehmen,
auch  seine  Ausschließung  Beim  Verwaltungsrat  zu  beantragen.  Die  Vereinsmitglieder ­
  sind  verpflichtet,  die  Tätigkeit  des  Überwachungs-Ausschusses
  bei  der  Prüfung,  ob  höhere  Sicherheitsleistung,  als  zunächst  vorgeschrieben, ­
  für  die  schwebenden  Engagements  erforderlich  ist,  dadurch  zu
unterstützen,  daß  sie  gegebenenfalls  den  Vorstand  der  L.K.  ans  die  Notwendigkeit, ­
  eine  höhere  Sicherheitsstellung  für  ihre  als  Aufgabe  bezeichneten ­
  Gegenkontrahenten  zu  fordern,  besonders  hinweisen.
Der  Überwachungs-Ausschuß  hat  das  Recht,  einem  Vereinsmitglied
auf  dessen  Antrag  in  besonderen  Fällen  nach  Prüfung  der  darzulegenden
Verhältnisse  die  Stellung  der  vorgeschriebenen  Mindestsichcrheit  zu  erlassen,
  sofern  daraus  keine  Schädigung  der  L.K.  zu  erwarten  steht.
Verbindlichkeiten  aus  Prämien-,  Noch-  und  Stellagengeschästen
  sind  wie  gewöhnliche  Geschäfte  zu  behandeln;  jedoch  hat
der  Wahlberechtigte  keine  höhere  Sicherheit  als  die  Hälfte  der  in  Frage
kommenden  Prämie  oder  als  ein  Viertel  des  Stellgeldes,  der  Stillhalter
dagegen  die  vorgeschriebene  Sicherheit  zu  stellen,  und  zwar  so,  daß  bei
einer  längeren  Laufzeit  als  bis  zum  zweitfolgenden  Monatsschluß  eine
zusätzliche  Sicherheit  in  halber  Höhe  für  jeden  angefangenen  Monat,  für
den  Zahler  begrenzt  bis  zur  vollen  Prämie,  zu  stellen  ist.
Bei  nachweislichen  Arbitragegeschäften  beträgt  der  für  jedes
Termingeschäft  in  Wertpapieren  zu  leistende  Decknngsbetrag  statt  5
nur  2  %.
Jedes  Vereinsmitglied  haftet  für  die  Erfüllung  seiner
eigenen  Lieferungs-  und  Zahlungsverpflichtungen
ans  Zeitgeschäften  der  L.K.  mit  seinem  gesamten  Vermögen.
            
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