Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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muten  kann,  daß  gänzlich  unbrauchbare  Kräfte  schon  sehr  bald  abgestoßen ­
  werden,  so  ist  anzunehmen,  daß  die  längere  Beschäftigung
eine  größere  Erfahrung  und  praktische  Sicherheit  mit  sich  bringt,
die  sich  in  der  Höhe  der  Gehälter  ausdrücken  muß.
Neben  dem  Gehalt  erscheinen  Arbeitsvergiitungen  auch  in  der
Form  der  Lehrvergiitung.  Kontorpersonal  mit  praktischer  Lehrzeit
ist  jetzt  nur  noch  sehr  wenig  anzutreffen,  da  diese  Ausbildung  besonders ­
  für  die  in  Betracht  kommt,  die  sofort  einen  Verdienst  haben
wollen  und  die  Kosten  für  eine  theoretische  Ausbildung  nicht
auf  wenden  wollen  oder  können.  Bemerkenswert  ist,  daß,  soweit  die
Sitte  einer  Lehrzeit  noch  besteht,  Lehrgeld  fast  gar  nicht  mehr  bekannt
ist.  An  dessen  Stelle  tritt  eine  Lehrlingsvergütung  in  der  Form  von
Barzahlung;  doch  wird  auch  freie  Kost  und  Logis  als  Gegenwert  für
die  Arbeitsleistung  der  Lehrlinge  gegeben.  Diese  Einrichtung  ist  aber
wenig  verbreitet  und  wenig  beliebt,  da  die  Kontoristinnen  meist  bei
ihren  Eltern  wohnen  und  infolgedessen  eine  Barvergütung  lieber  sehen.
Die  Höhe  der  Lehrlingsvergütung  richtet  sich  in  der  Regel  nach  der
Dauer  der  Lehre.  Je  länger  die  Lehrzeit,  desto  mehr  steigt  auch  die
Arbeitsvergütung,  so  daß  sie  am  Schluß  einer  längeren  Lehre  einem
Anfangsgehalt  fast  gleich  zu  achten  ist.  Die  Besoldung  der  Lehrlinge
hat  ihre  Berechtigung  darin,  daß  sie  in  den  meisten  Fällen,  besonders
bei  längerer  Lehrzeit,  recht  gut  zu  verwendende  und  vor  allem  billige
Arbeitskräfte  darstellen.
Wenn  sich  schon  bei  der  Lehrvergütung  die  Tendenz  einer  steigenden ­
  Entlohnung  mit  steigender  Tätigkeit  zeigt,  so  muß  sich  diese  Erscheinung ­
  noch  viel  deutlicher  bei  den  Gehältern  ausprägen.  Es  bezogen ­
  ein  Gehalt:

nach  den  Angaben

nach  einer

des  K.  Y.  f.  w.

A.

der  V.  k.  V.  t.  w.  A.

Tätigkeit  von

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

überlOOM.
%

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

überlOOM.
%

3  Jahren  .  .

23,2

61,5

15,3

43,2

49,0

7,8

4  Jahren  .  .

15,3

51,2

33,5

27,9

60,0

12,1

längerer  .  .  .

4,3

33,1

62,6

7,3

37,3

55,4

Die  Aussichten,  ein  gutes  oder  genügendes  Gehalt  zu  erreichen,
werden  günstiger  mit  der  Länge  der  Tätigkeit.  Diese  allgemein  gültige
Erfahrung  hat  ihren  Grund  darin,  daß  die  größte  Berufserfahrung
und  die  höchste  Leistungsfähigkeit  erst  in  einer  mehrjährigen  Tätigkeit ­
  erworben  werden.  Die  Besoldung  derartiger  Kräfte,  die  unvergleichlich ­
  wertvoller  für  das  Geschäft  sind  und  bedeutend  mehr  leisten
als  Anfängerinnen,  muß  mit  vollem  Recht  höher  sein  als  die  noch  nicht
            
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