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Die Aufgaben, die sich die Handlungsgehilfinnenverbände gestellt
haben, entsprechen sich in den Grundzügen; sie richten sich auf sozial
politische Forderungen und auf Besserung der augenblicklichen Lage,
soweit es durch Selbsthilfe erreichbar ist. In erster Linie kämpfen wohl
alle Vereine für eine reichsgesetzliche Regelung und Einschränkung 1
der Arbeitszeit, sie wollen daher den allgemeinen Zwang zum 8-Uhr-
Ladenschluß, Einführung Vollständiger Sonntagsruhe und Rechts
anspruch auf Sommerurlaub unter Weiterzahlung des Gehalts. Um die
Klagen über schlechte Ausbildung dadurch zu beseitigen, daß den
Angestellten Gelegenheit gegeben wird, sich besser beruflich auszu
bilden, wird die Pflichtfortbildungsschule auch für weibliche Angestellte
und eine Übernahme der Handelsschulen in staatliche Leitung erstrebt-
Auch das Lehrlingswesen, das dringend einer Besserung bedarf, soll
der Staat neu regeln. Da aber alle diese Forderungen, auch wenn sie
gesetzlich geordnet sind, nur Aussicht auf tatsächliche Erfüllung
haben, wenn die genügende Aufsicht vorhanden ist, so verlangen sie
die Einstellung Von Handelsinspektoren, die für die Ausführung der
Gesetze zu sorgen haben. Bei den Kaufmannsgerichten wird eine Gleich
berechtigung der Frau gefordert, da die Interessen sonst nicht genügend
gewahrt erscheinen.
Diese Ziele wollen günstige Lebensverhältnisse schaffen; daneben
werden auch rechtliche Besserungen erstrebt. Eine Änderung des be
stehenden Rechts scheint in der Richtung nötig, daß Maßnahmen, die
den Angestellten belästigen, ohne dem Arbeitgeber doch einen völlig
ausreichenden Schutz zu gewähren, verschwinden; deshalb soll die
Konkurrenzklausel fallen.
Mit diesen Aussichten auf eine bessere Lage in der Zukunft ist aber
den Handlungsgehilfinnen nicht gedient, die eine tatkräftige Unter
stützung in der Gegenwart gebrauchen. Die Vereine haben sich daher
auf den Boden der Gegenwart gestellt und tatkräftig dort eingegriffen,.
wo es nötig war. Da die Vereine von der Ansicht ausgingen, daß die Vor
bildung die Grundlage der zukünftigen Stellung ist, so haben sie, um
auch die weiblichen Angestellten für den Wettbewerb geeigneter zu
machen, sich das Bildungswesen sehr angelegen sein lassen. Sie richten
Kurse ein, gründen Handelsschulen, lassen belehrende Vorträge halten*
stellen Vereinsbibliotheken und Lesehallen zur Verfügung und arbeiten
auch durch ihre Zeitschriften an der Hebung der Bildung. Auf diese
Art ermöglichen sie es den Handlungsgehilfinnen, sich stets weiter zu
unterrichten. Doch haben sich die Vereine damit nicht begnügt, sie
helfen ihren Mitgliedern auch in greifbarer Form. Sie richten daher
Stellennachweise ein und versuchen ihre Mitglieder in passenden Stellen
unterzubringen. Sie gewähren kostenlos Rechtshilfe und beraten die