fullscreen : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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das  Verfahren  der  Aufnahme  bespricht,  die  Tabellen  usw.  durchgeht  und  deren
Richtigkeit  zum  Gegenstände  näherer  Erörterung  macht,  nach  Umständen  auch
durch  eigene  Nachrevision  feststellt.  —  Die  Revision  der  Volkszählungslisten  wird
durch  besondere  Anordnungen  geregelt.
5.  Wenn  endlich  die  Regierungsinstruktion  auch  die  Zusammenstellung
der  statistischen  Nachrichten  hervorhebt,  so  ist  hierunter  nicht  bloß  die  genaue
und  sachgemäße  Einreihung  in  die  vorgeschriebenen  Formulare,  sondern  auch  eine
den  Anforderungen  des  praktischen  Bedürfnisses,  den  Zwecken  der  Behörden  und
des  Publikums  dienende  Nutzbarmachung  zu  verstehen.
Hierzu  gereicht  namentlich  eine  angemessene  Veröffentlichung  derselben.
Dies  ist  ein  unentbehrliches  Mittel,  das  so  häufig  fehlende  Interesse  und  Verständnis
für  die  Aufgaben  und  die  Bedeutsamkeit  der  Statistik  bei  den  Behörden  wie  beim
Publikum  zu  wecken  und  in  die  richtigen  Wege  zu  leiten,  dadurch  eine  größere
Bereitwilligkeit  und  Gewissenhaftigkeit  bei  den  statistischen  Erhebungen  zu  erzielen
und  die  Statistik  mit  dem  Leben  in  fruchtbringende  Wechselwirkung  zu  setzen.
Es  sind  hiermit  nicht  bloß  die  einfachen  Bekanntmachungen  von  statistisch
zusammengestellten  Zahlenergebnissen  gemeint,  wie  solche  den  Behörden  und  dem
Publikum  durch  die  Amts-  und  Kreisblätter  usw.  periodisch  bestimmten  amtlichen
Zwecken  mitgeteilt  zu  werden  pflegen,  sondern  es  handelt  sich  darum,  die  Resultate ­
  der  statistischen  Ermittelungen  durch  eine  eingehendere  Bearbeitung  allgemein
verständlich  und  anwendbar  zu  machen.
Solche  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Darstellungen  sind  ebenso  wünschenswert ­
  und  notwendig  für  den  ganzen  Regierungs-Bezirk,  wie  für  die  einzelnen
landrätlichen  Kreise,  ja  auch  —  je  nach  dem  Umfange  und  Gewicht  der  verschiedenen ­
  lokalen  Zustände  und  Bedürfnisse  —  für  einzelne  Ortsbezirke  und  Gemeinden,
besonders  für  die  Städte.
A.
Was  die  Provinzial-Statistik  anlangt,  so  steht:
a)  eine  umfassende  statistisch-topographische  Beschreibung  des  Regierungs-Bezirks
  in  Verbindung  mit  einem  Ortschafts-Verzeichnisse  und  zuverlässigen  Karten
in  der  Reihe  ihrer  Aufgaben.  Wenngleich  es  wohl  nirgends  an  mehr  oder  minder
erschöpfenden  Leistungen  für  diesen  Zweck  fehlt,  so  wird  doch  noch  viel  in  dieser
Richtung  geschehen  können,  insonderheit  wenn  die  vorhandenen  Topographien  usw.
einer  älteren  Zeit  angehören  und  daher  kein  richtiges  Bild  der  Gegenwart  mehr
gewähren.
Es  wird  hierbei  daran  erinnert,  daß  das  Königliche  statistische  Bureau  schon
unterm  11.  November  1816  den  Königl.  Regierungen  einen  ausführlichen  Plan
zu  den  in  Rede  stehenden  Beschreibungen  und  Ortschafts-Verzeichnissen  mitgeteilt ­
  hat.
b)  Auch  die  Veröffentlichung  fortlaufender  statistischer  Nachrichten  über
die  Regierungs-Bezirke  ist  durch  die  allgemeine  Verfügung  vom  n.  Dezember  1859
angeregt  worden.  Der  Inhalt  und  der  Umfang  derselben  wird  durch  das  Bedürfnis
der  Verwaltung  und  durch  die  Rücksicht  auf  das  Interesse  des  Publikums  bedingt
werden.  Auch  die  Aufnahme  von  Adreß-Notizen  —  ähnlich  wie  bei  dem  durch
die  eben  genannte  Verfügung  empfohlenen  Vorgänge  oder  auch  in  weiterer  Ausdehnung ­
  —  kann  sich  hierbei  als  nützlich  erweisen.  Es  wird  erwartet,  daß  solche
periodischen  Übersichten  fortan  für  jeden  Regierungs-Bezirk  fortlaufend,  im  Anschluß ­
  an  die  jedesmaligen  allgemeinen  statistischen  Aufnahmen  erscheinen  werden.
            
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