Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

III. Nach Sachwert verzinsliche Anleihen: 
1 h°loo für jede angefangene Million, berechnet nach dem Einführungs 
kurs. Mindestgebühr 400 RM. 
IV. Aktien: 
für jede angefangene Million 400 Reichsmark. 
Ausnahmen: 
a) Bei Kapitalhcrabsetzungen von Gesellschaften, deren Aktien (Anteile) 
bereits eingeführt waren, wird für die Einführung der herabgesetzten 
Aktien (Anteile) die Hälfte des Satzes erhoben; 
b) für Aktien und Anteile, deren Neuzulassnng infolge ihrer Umstellung 
auf Reichsmark gemäß § 4 der 6. Verordnung zur Durchführung der 
Verordnung über Goldbilanzcn vom 5. November 1924 erforderlich 
ist, gelangen für jede angefangene Million 100 Reichsmark zur Er 
hebung. 
V. G e n u ß s ch e i n c: 
Dieselbe Gebühr tvie für die Einführung von Aktien. Für nicht auf 
einen Betrag gestellte Genußscheinc beträgt die Gebühr berechnet 
nach dem Einführungskurs. Mindestgebühr: 400 RM. 
Im Falle gleichzeitiger Einführung mehrerer G a t t u n g e » von 
Wertpapieren, für die verschiedene Kursnotierungen stattfinden, wird die Ge 
bühr für jede Gattung besonders berechnet. 
Bei Wertpapieren, die nur auf ausländische Währung lauten, ist der für die 
Umrechnung der fremden Währung in die deutsche Währung von der Zu 
lassungsstelle festgesetzte Kurs, in Ermangelung eines solchen der vom Bundes 
rat festgesetzte Kurs, maßgebend. 
Frankfurt a. M. : ) ist der zweitgrößte Wertpapiermarkt in Deutschland. 
Früher erhielt die Frankfurter Börse ihre eigene Note durch das 
internationale Geschäft in ILertpapieren; insbesondere wurden 
auch zahlreiche amerikanische Werte hier gehandelt. Nach Beschlagnahme 
zahlreicher ausländischer Effekten inDeutschland ist der Handel in Auslands 
werten naturgemäß stark eingeschränkt. Geblieben aber ist in Frankfurt 
der Handel in Spezialwerten der entwickelten Industrien des eigenen 
Platzes und von Südwestdcutschland, die z. T. n u r in Frankfurt gehan 
delt werden. Täglich finden zwei Börsenversammlungen statt: die Mit 
tagsbörse von 12'/4—2 3 /4 und die Abendbörse (mit Ausnahme 
der Sonnabende) von 6V4—6V2- Die Abendbörse, die hervorgegangen 
toar aus den Abendversammlungen der ehemaligen „Efsekten-Sozietät", 
i) Literatur: Otto Wormser, Die Frankfurter Börse. Tübingen 
1919. 
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