Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der Vorstand und der Überwachungs-Ausschuß der L.K. haben das 
Recht, jederzeit von einem Vereinsmitglied eine größere Sicherstellung 
als 5 % (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20000 RM Garantie- 
summe 10 %) des ausmachenden Betrages und anch die Sicherstellung der 
ersten schwebenden Verbindlichkeiten bis zu der freigelassenen Höhe von 
100 000 RM (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20 000 RM 
Garantiesumme 80 000 RM) zu verlangen. Im Frühjahr 1927 ist bei 
allen Teilnehmern die Mininialdeckung auf 15 % erhöht worden. 
Wird dem Verlangen nach größerer Sicherstellung nicht unverzüglich 
nachgekommen, so ist der Überwachungs-Ausschuß berechtigt, die Exekution 
der schwebenden Termingeschäfte des Vereinsmitgliedes vorzunehmen, 
auch seine Ausschließung Beim Verwaltungsrat zu beantragen. Die Ver 
einsmitglieder sind verpflichtet, die Tätigkeit des Überwachungs-Aus- 
schusses bei der Prüfung, ob höhere Sicherheitsleistung, als zunächst vor 
geschrieben, für die schwebenden Engagements erforderlich ist, dadurch zu 
unterstützen, daß sie gegebenenfalls den Vorstand der L.K. ans die Not 
wendigkeit, eine höhere Sicherheitsstellung für ihre als Aufgabe bezeich 
neten Gegenkontrahenten zu fordern, besonders hinweisen. 
Der Überwachungs-Ausschuß hat das Recht, einem Vereinsmitglied 
auf dessen Antrag in besonderen Fällen nach Prüfung der darzulegenden 
Verhältnisse die Stellung der vorgeschriebenen Mindestsichcrheit zu er- 
lassen, sofern daraus keine Schädigung der L.K. zu erwarten steht. 
Verbindlichkeiten aus Prämien-, Noch- und Stellagen- 
geschästen sind wie gewöhnliche Geschäfte zu behandeln; jedoch hat 
der Wahlberechtigte keine höhere Sicherheit als die Hälfte der in Frage 
kommenden Prämie oder als ein Viertel des Stellgeldes, der Stillhalter 
dagegen die vorgeschriebene Sicherheit zu stellen, und zwar so, daß bei 
einer längeren Laufzeit als bis zum zweitfolgenden Monatsschluß eine 
zusätzliche Sicherheit in halber Höhe für jeden angefangenen Monat, für 
den Zahler begrenzt bis zur vollen Prämie, zu stellen ist. 
Bei nachweislichen Arbitragegeschäften beträgt der für jedes 
Termingeschäft in Wertpapieren zu leistende Decknngsbetrag statt 5 
nur 2 %. 
Jedes Vereinsmitglied haftet für die Erfüllung seiner 
eigenen Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen 
ans Zeitgeschäften der L.K. mit seinem gesamten Vermögen.
	        
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