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Der Vorstand und der Überwachungs-Ausschuß der L.K. haben das
Recht, jederzeit von einem Vereinsmitglied eine größere Sicherstellung
als 5 % (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20000 RM Garantie-
summe 10 %) des ausmachenden Betrages und anch die Sicherstellung der
ersten schwebenden Verbindlichkeiten bis zu der freigelassenen Höhe von
100 000 RM (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20 000 RM
Garantiesumme 80 000 RM) zu verlangen. Im Frühjahr 1927 ist bei
allen Teilnehmern die Mininialdeckung auf 15 % erhöht worden.
Wird dem Verlangen nach größerer Sicherstellung nicht unverzüglich
nachgekommen, so ist der Überwachungs-Ausschuß berechtigt, die Exekution
der schwebenden Termingeschäfte des Vereinsmitgliedes vorzunehmen,
auch seine Ausschließung Beim Verwaltungsrat zu beantragen. Die Ver
einsmitglieder sind verpflichtet, die Tätigkeit des Überwachungs-Aus-
schusses bei der Prüfung, ob höhere Sicherheitsleistung, als zunächst vor
geschrieben, für die schwebenden Engagements erforderlich ist, dadurch zu
unterstützen, daß sie gegebenenfalls den Vorstand der L.K. ans die Not
wendigkeit, eine höhere Sicherheitsstellung für ihre als Aufgabe bezeich
neten Gegenkontrahenten zu fordern, besonders hinweisen.
Der Überwachungs-Ausschuß hat das Recht, einem Vereinsmitglied
auf dessen Antrag in besonderen Fällen nach Prüfung der darzulegenden
Verhältnisse die Stellung der vorgeschriebenen Mindestsichcrheit zu er-
lassen, sofern daraus keine Schädigung der L.K. zu erwarten steht.
Verbindlichkeiten aus Prämien-, Noch- und Stellagen-
geschästen sind wie gewöhnliche Geschäfte zu behandeln; jedoch hat
der Wahlberechtigte keine höhere Sicherheit als die Hälfte der in Frage
kommenden Prämie oder als ein Viertel des Stellgeldes, der Stillhalter
dagegen die vorgeschriebene Sicherheit zu stellen, und zwar so, daß bei
einer längeren Laufzeit als bis zum zweitfolgenden Monatsschluß eine
zusätzliche Sicherheit in halber Höhe für jeden angefangenen Monat, für
den Zahler begrenzt bis zur vollen Prämie, zu stellen ist.
Bei nachweislichen Arbitragegeschäften beträgt der für jedes
Termingeschäft in Wertpapieren zu leistende Decknngsbetrag statt 5
nur 2 %.
Jedes Vereinsmitglied haftet für die Erfüllung seiner
eigenen Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen
ans Zeitgeschäften der L.K. mit seinem gesamten Vermögen.