Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Silberkurantgeld  gänzlich  ein.  Das  System  der  Doppelwährung  wurde
durch  das  System  der  hinkenden  Goldwährung  ersetzt.
Die  bei  Begründung  des  lateinischen  Münzbundes  gehegte  Hoffnung,  die
anderen  Staaten  würden  nunmehr  ebenfalls  zur  Doppelwährung  übergehen, ­
  war  damit  begraben.
d)  Parallelwährung.
Sind  Gold-  und  Silbermünzen  gesetzliche  Zahlungsmittel,  ohne  jedoch
zueinander  in  einem  gesetzlich  festgelegten  Wertverhältnis  zu  stehen  —  der
Kurs  bildet  sich  im  freien  Verkehr  —,  so  spricht  man  von  einer  Parallelwährung. ­
  Alle  Zahlungsverpflichtungen  müssen  die  Angaben  enthalten,  ob
sie  in  Gold  oder  in  Silber  zu  erfüllen  sind.  Die  Parallelwährung  ist,  da
der  Wert  der  Münzen  durch  das  in  ihnen  enthaltene  Edelmetall  bedingt  ist,
kein  einheitliches  Geldsystem,  sondern  „das  unverbundene  Nebeneinander
zweier  selbständiger  Geldsysteme".
s)  Hinkende  Währung.
Gold  allein  ist  frei  ausprägbar  und  bildet  die  Grundlage  des  Münzsystems.
  Neben  den  Goldmünzen  sind  noch  bestimmte  Silbermünzen,
deren  Gesamtbetrag  nicht  vermehrt  werden  darf,
vorhanden,  die  ebenso  wie  die  Goldmünzen  als  unbeschränktes
Zahlungsmittel  gelten.  Bei  dem  gesunkenen  Silberpreis  haben
diese  aus  der  früheren  Silber-  oder  Doppelwährung  stammenden  Münzen
heute  noch  nicht  die  Hälfte  des  Wertes,  der  ihnen  durch  den  Prägestempel
verliehen  ist.
Einen  solchen  Zwischenzustand  zwischen  der  doppelten  und  der  etnsachen
  Währung,  die  sogenannte  hinkende  Währung,  finden  wir  in  verschiedenen
  Ländern.  Zur  hinkenden  Währung  (Etalon  boiteux)
tarnen  die  Länder  der  lateinischen  Münzunion  aus  den
(S.  34)  angegebenen  Gründen.  Nur  Gold  war  frei  ausprägbar;  neue  (silberne) ­
  5°Frankenstücke  durften  nicht  mehr  ausgeprägt  werden,  die  bisher  im
Umlauf  befindlichen  behielten  jedoch  ihre  Eigenschaft  als  Währungsmünze.
Die  lateinische  Münz  Union  hat  formell  den  Weltkrieg  überdauert.
Die  sich  ergebenden  Mißstände  wurden  aber  immer  größer.
Im  März  1920  wurde  zwischen  Frankreich  und  der  Schweiz  ein  Abkommen
getroffen,  wonach  jedes  Land  den  Umlauf  der  von  ihnen  ausgeprägten  Silberscheidemünzen ­
  zu  2,  1  und  l /a  kr  auf  das  eigene  Staatsgebiet  beschränken,  die
            
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