fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

28 O. GW. 25.21. 
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Die Schwankungen dieser zum Handel in variablen Kursen zugelassenen 
Wertpapiere kommen bei den Kursnotierungen in der Weise zum Ausdruck, 
daß nicht sämtliche Kurse, zu denen Geschäfte erfolgt sind, notiert 
werden, sondern bei jedem Wertpapier swie beim Terminhandel) nur die 
höchsten und die niedrigsten Grenzkurse. 
Im Freiverkehr werden außer Papieren, die o ffiziell variabel 
notiert werden, und Papieren, denen seitens der Spekulation zeitweise 
besonderes Interesse entgegengebracht wird, auch Papiere gehandelt, die 
offiziell sämtlich) nicht notiert werden, weil die Effekten von der Zu 
lassungsstelle nicht zugelassen sind. Entweder genügten sie den Anfor 
derungen der Zulassungsstelle nicht, oder ein diesbezüglicher Antrag war 
noch gar nicht gestellt worden, weil die Werte noch nicht „börsenreif" waren. 
Mitunter handelt es sich um „junge Aktien", bei denen die Gesellschaft aus 
besonderen Gründen die Stellung des Zulassungsantrags hinausschiebt. 
Für die Besitzer solcher „jungen Aktien" ist dies ein erheblicher Nachteil, 
da der Kurs nicht zugelassener Aktien erheblich niedriger ist als der Kurs 
sonst völlig gleichwertiger Aktien, die zum Börsenhandel zugelassen sind. 
a) Kassakurse. 
Die Feststellung der Einheits-Kassakurse sder e r r e ch - 
n e t e n Kurse) beginnt an der Berliner Börse, deren Technik wir hier 
schildern, für die festverzinslichen Wertpapiere um 12% Uhr, für die Divi 
dendenpapiere um 1 Uhr. Bis zu dieser Zeit und über sie noch hinaus 
•— und zwar bis die Kursmakler angekündigt haben, daß sie Orders in 
dem Papiere, dessen Kurs sie feststellen wollen, nicht mchr annehmen — 
müssen die Kursmakler, die ihre bestimmten Plätze in rechteckig geformten 
Schranken haben, bzw. zeitweise sich vor diesen aufhalten, Kauf- und Ver 
kaufsaufträge entgegennehmen. 
Die Banken sind in der Lage, einen großen Teil der Kauf- und Ver 
kaufsaufträge ihrer Kundschaft zu kompensieren. Mitunter handeln 
sie auch direkt, d.h. sie suchen selbst einen Gegenkontrahenten zu finden; nur 
die „Spitzen" geben sie den Maklern. Die smündlich erteilten) Aufträge 
trägt der Kursmakler, bzw. dessen Stellvertreter sS u b st i t u t), unter 
Wiederholung des Auftrags, in sein Börsenbuch ein, das so viele Aus 
schnitte enthält, als der Makler Papiere handelt. Auf die linke Seite 
kommen die Verkaufsaufträge, also seine Käufe, und rechts die Kauf-
	        
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