6. Kapitel.
Die Dohnfrag’e.
Auch bei der Lohnfrage zeigt sich wieder ein Mangel an ausreichenden
statistischen Unterlagen. Die beiden Enqueten der Kommission
für Arbeiterstatistik von 1892 und 1901 haben die Gehälter der Angestellten
nicht zu ermitteln versucht. Das ist umso bedauerlicher,
als gerade die Lohnverhältnisse von weitgehendster Bedeutung für
die Beurteilung eines Standes sind. Je schlechter die Bezahlung ist,
desto geringer ist das Ansehen des Berufes, desto größer ist die Zahl
der ungenügend vorgebildeten Berufszugehörigen, desto minderwertiger
sind die Leistungen. Gewiß ist es schwer zu erfassen, auf welchen Ursachen
die Abstufungen in den Gehaltzahlungen beruhen, da hier
persönliche Verhältnisse eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Den Versuch einer Gehaltsstatistik hat der Kaufmännische Verband
gemacht, der alljährlich in seinen Jahresberichten über die Gehälter,
die bei der Stellenvermittlung erzielt worden sind, Angaben bringt.
Danach erhielten ein monatliches Gehalt
vom
Büropersonal
0/
vom
Verkaufspersonal
%
bis 70 M
/o
. . 31,4
33,1
über 70 bis 100 M. . .
. . 36,1
43,2
über 100 M
. . 32,5
23,7
Zunächst zeigen die Zahlen, daß ein Unterschied in der Entlohnung
von Büro- und Verkaufspersonal vorhanden ist, und zwar sind die
Verkäuferinnen schlechter gestellt als die Kontoristinnen. Dieser
Vorteil für die Kontoristinnen zeigt sich aber noch deutlicher, wenn
man das Jahreseinkommen berechnet. Für die Büroangestellten
wird man wohl im allgemeinen eine ständige Beschäftigung annehmen
können, wenn nicht etwa ungünstige Geschäftslage oder Gründe persönlicher
Art, wie minderwertige Leistungen, häusliche oder gesundheitliche
Rücksichten die Stellenlosigkeit veranlassen. Beim Verkaufspersonal
dagegen möchte man fast von einer Saisonbeschäftigung