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Wirkung, daß fünf ihr an
gehörende Delegierte, nämlich
Albert Auerbach, Max Baetge,
Adolph Schultze, Wilh. Werner
und Karl Wildberger es ab
lehnten, einer vom Kongreß zur
Untersuchung ihrer Anklagen ein
gesetzten Kommission Rede und
Antwort zu stehen, vielmehr frei
willig auf die Zugehörigkeit zur
Partei verzichteten. Indes er
klärte der Kongreß auf Antrag
der Kommission noch ausdrück
lich mit allen gegen elf Stimmen
Werner und Wildberger, und
ebenso R. Baginski und Otto
Lamprecht, falls sie an ihrer An
griffsweise festhielten, nicht mehr
als Parteigenossen anzuerkennen.
Maßgebend war dafür, daß die
Genannten nach Ansicht der Kom
mission und des Kongresses wieder-
holt verdächtigende Angriffe aus
gestreut hatten, ohne Beweise für
sie zu erbringen, noch sie, wo die Unbegründetheit fessstand, zurückzuziehen.
Damit war die Frage der Opposition der „Jungen", soweit die Partei
kongresse in Betracht kamen, erledigt. Über die Bewegung selbst wird in
einem besonderen Kapitel berichtet. Lier sei nur noch erwähnt, daß der
vorerwähnte Ausschluß im Jahre 1902 vom Münchener Parteitag wieder
aufgehoben wurde.
Von Bedeutung für Berlin war der Beschluß des Erfurter Kon
gresses, der den Berliner Genossen das Recht einräumt, durch eine von
ihnen zu ernennende Kommission von neun Mitgliedern in Gemeinschaft
mit dem Parteivorstand die Kontrolle des lokalen Teils des „Vorwärts"
zu übernehmen.
Der dritte Parteitag, den die Partei unter den» gemeinen Recht ab
hielt, fand in Berlin statt. Er tagte hier vom 14. bis 21. Noveinber 1892
in den Konkordia-Festsälen, deren würdige Ausstattung die Berliner
Genossen sich zur besonderen Aufgabe gemacht hatten. Seine bemerkens
wertesten Beschlüsse sind eine Resolution gegen den Staatssozialismus,
die diesen für konservativ, die Sozialdemokratie aber für in ihrem Wesen
revolutionär und daher mit dem Staatssozialismus in unversöhnlichem
Gegensatz stehend erklärte, sowie eine Resolution über die Genossen
schaften, den Boykott und die gewerkschaftliche Kontrollmarke,
die, ohne diese Mittel des Arbeiterkampfes zu verwerfen, doch vor über
triebenen Erwartungen hinsichtlich ihrer Wirkungskraft und namentlich vor
der Auffassung warnte, mittels der Kontrollschutzmarke die gewerkschaftliche
Organisationsarbeit überflüssig zu machen. Bezüglich des Boykotts erklärte
die Resolution sich gegen jeden Versuch, durch dieses Mittel die persön-